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Bundesregierung beteiligt sich heimlich am Wirtschaftskrieg gegen den Iran • Absender: Markus Rabanus, 02.01.2019 13:36

Ungeheuerlich - und es hatte sich abgezeichnet, weitgehend ohne Berichterstattung in unserer "vielfältigen" Medienwelt.

KURZUM: Wir wurden belogen, als die Bundesregierung versicherte, auch gegen Trump am Iran-Abkommen festzuhalten.

Hier dokumentiert, wie sich die Bundesregierung am 12.09.2018 mit dem "Staatswohl" rausredet:

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bijan Djir-Sarai, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

– Drucksache 19/3769 –
Bargeldtransfer von Deutschland in den Iran

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Rückzug der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran (JCPoA) haben die fünf weiteren Staaten des Abkommens Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Russland und China ihr Festhalten an der Vereinbarung bekräftigt.
Derzeit laufen die Verhandlungen zum Erhalt des Abkommens. Anfang August treten die ersten US-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft, im November folgt eine zweite Welle. Ausnahmen für europäische Unternehmen von den USSanktionen wird es laut eines Berichts der „FINANCIAL TIMES“ nicht geben.

Der Iran reichte gegen die US-Strafmaßnahmen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage ein. Anfang Juli 2018 wurde bekannt, dass das iranische Regime einen Bargeldtransfer in Höhe von 300 Mio. Euro von Deutschland in den Iran plant. Dabei handelt es sich um Geldreserven, über die der iranische Staat bei der Europäisch-Iranischen Handelsbank in Hamburg verfügt. Medienberichten zufolge hatte der Iran angegeben, das Bargeld unter anderem zur Ausstattung iranischer Reisender zu benötigen, die keinen Zugriff auf Kreditkarten haben.
Der US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, forderte die Bundesregierung auf, den geplanten Bargeldtransfer zu verhindern.

V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g

Die Beantwortung der Fragen 1, 4, 7 und 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen.

Einzelheiten im Sinne der Fragestellung sind zur Sicherstellung der fortlaufenden Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des ZKA, der übrigen zuständigen Behörden der Zollverwaltung, der FIU und der BaFin besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen dieser Behörden zu, was ihre künftige Arbeit erheblich beeinträchtigten könnte. Insofern würde die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter dem Blickwinkel der gebotenen frühzeitigen Verhinderung sowie Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gefährden.

Quelle http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/042/1904245.pdf


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