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In Antwort auf
unfertig
Es gibt Ursachen für die Rückständigkeit des Völkerrechts, wenn es um Bürgerkriege im Vergleich zu zwischenstaatlichen Kriegen geht, denn es war schon ein weiter Weg zum Einsehen der Staaten, das "Recht zum Krieg" kein Souveränitätsrecht mehr darstellen darf, .
Es war die wichtige Abkehr von Über zu lange Epochen wurde das "Recht zum Krieg" sogar als höchster Ausdruck der nationalen Souveränität verbrämt, in der sich die Nation als solche erweise, "reinige", "erwachse" usw. - "als Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln".
Ganz überwunden ist solche Denke noch immer nicht, denn Deutschlands vorheriger Bundespräsident Gauck schwafelte noch vom Krieg als "Ultima ratio", aber "höchste Vernunft" darf ja gerade nicht der Krieg, sondern hätte das Streben zu sein, die kriegerische Konfliktaustragung durch gemeinsam höher gestellte Institutionen zu hindern.
Kriegführen so
wie kein Staat zuschauen dürfte, dass in einer seiner Regionen mit Waffen statt mit Wahlen um die Macht gerungen wird, so darf auch die Welt nicht zusehen, wenn es in einem Land oder zwischen Ländern geschieht.
Als unzulässige Einmischung wird es dann immer nur von denen bezeichnet, die sich mit der Gewaltanwendung auf der Siegerstrecke glauben.
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