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RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen • Absender: Markus Rabanus, 12.10.2019 01:03
ich fordere "Besinnung" schon aus Prinzip, ob dem nun gefolgt wird oder nicht. Drum kann man die AfD ruhig auch zur Selbstauflösung auffordern.
Zielführender wäre es allerdings, wenn wir bspw. Meuthen sein rassistisches Hetzen gegen Flüchtlinge strafrechtlich verleiden, wie es sich auf den Facebook-Auftritten aller AfDler findet, den völkischen Hass schürt und in neonazistischem Terrorismus Ausdruck findet.
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