RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen • Absender: Markus Rabanus, 18.10.2019 16:01
Dann hast du Glück, denn meine Wohnung wurde schon mehrfach von reexen Strolchen angegriffen, Morddrohungen seit den frühen Achtzigern, Erpressungsversuche mittels Bedrohung Angehöriger, ...
Und der Staatsschutz nur selten engagiert oder mit Ratschlägen, ich solle mich weniger zeigen oder umziehen, kleine Schulung, wie sich das Personal vor Briefbomben schützen könne usw.
Wenn Ermittlungen erfolgreich waren, gab es nur in einem Fall milde Strafe, "weil emotional kaltes Elternhaus" - und nach dem Prozess war von der Reue nichts mehr.
http://unsere.de/prozess_in_augsburg_20011126.htm
In anderem Fall war nicht auszuschließen, dass es bloß einer der beiden aussageverweigernden Brüder allein gewesen sei.
In anderem Fall war der Berliner Staatsanwaltschaft die Verbrechensandrohung nicht eindeutig genug, als man mich auf einer reexen Internet-Adressenliste mit meinen Kindern fand, ein Fadenkreuz über dem Foto, Beschreibung meiner Aktivitäten und Aufforderung zu "phantasievollen Aktionen".
Kurz darauf war diese Liste zwar weg aus dem Netz, aber keinerlei Auskunft, ob und welche Ermittlungen zur Abschaltung führten.
Mein Eindruck zu oft:
1. Der Verfassungsschutz schützt die Verbrecher durch Behinderung der Polizei und redet es damit heraus, dass die "Beobachtung" der Aufdeckung größerer Netzwerke diene.
2. Der (polizeiliche) Staatsschutz wird nur aktiv, wenn man an die Richtigen gerät.
3. Die Justiz teils überfordert, teils desinteressiert, aber teils auch angsthasige Staatsanwälte, rechtsextremistischen Straftätern überhaupt nachzusteigen.