RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen • Absender: Markus Rabanus, 05.11.2019 19:50
Lb. Bernd, deine Sicht ist politischer Reflex auf die ständig nach Verschärfung plappernden Leute, die unter Außerachtlassung von Folgen eher bloß Selfmarketing treiben, Ritter drakonischen Law&Orders zu sein.
Aber Rechtswissenschaft kann so viel mehr als die Pingpong-Argumentation in Talkshows, vor deren Oberflächlichkeit in die Gesetzgebung findet.
Darum: Bessere Gesetze = leichtere Anwendung, mehr Vollzug.
So geht es zwecks Effizienzerhöhung bspw. um Vernetzung mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht, denn Bußgeldbescheide schreiben sich schneller als Strafanträge und Urteile, die dann oft erst im Widerspruchsverfahren zu schreiben wären.
Besonders im Jugendstrafrecht, denn wenn Erziehungsmaßnahme erforderlich, dann sind späte und lange Verfahren hinderlich.
Deshalb müsste die Exekutive mit speziellen Pädagogen rasche und geeignete Bußen anordnen können, während wiederum erst der Widerspruch in den aufwendigen Jugendstrafprozess führt.
Usw. usf.
Im persönlichen Gespräch leuchtete es schon vielen Politikern ein, aber sie haben zuviel anderes zu tun. Und ich bin eigentlich lieber völkerrechtlich unterwegs, denn dort wird am meisten zerdeppert.