RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen • Absender: Markus Rabanus, 11.11.2019 17:02
Lb. Antje M., es wäre doch schon gut, wenn auch Ihnen wenigstens zwei zum "9-Punkte-Plan" einfielen.
Aus aktuellem Anlass:
Dass an Gedenktagen und Gedenkstätten des antisemitischen Terrors und Massenmords keine rechtsextremistischen Demonstrationen stattfinden dürfen, wenn man sie denn überhaupt erlauben möchte, denn ich halte unser Grundgesetz für antifaschistisch, so dass jegliche Aktivität, die darauf gerichtet ist, Menschen ob ihrer Herkunft, ihrer Sprache oder der Religion auszugrenzen, verboten sein müsste.
Oder Fake-News betreffend:
Wer wissentlich Falschmeldungen in die Welt setzt oder leichtsinnig verbreitet, die geeignet sind, bspw. Flüchtlinge, Juden, Muslime und andere Minderheiten in Misskredit zu bringen, sollte wenigstens ein Bußgeld bezahlen müssen - und im Wiederspruchs- oder Wiederholungsfall härter sanktioniert werden, denn vielen Faschos ist es wie "Spiel", unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu hetzen.
Oder den Verfassungsschutz betreffend, von dem es weit weniger braucht und effektiver als ausschließliche Bundesbehörde, wobei es viel mehr darauf ankommt, dass die Polizei und Justiz hinreichender auszustatten wäre, denn die Aufklärungsquoten im Bereich politisch motivierter Straftaten ist zu niedrig, um abschrecken zu können.
Reformen im Jugendstrafprozess, denn weniger Erziehungseffekt, je weiter die Straftaten zurückliegen.
Und vieles mehr.