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In Antwort auf
RE: NS, Nationalsozialismus, Hitler usw. • Absender: Markus Rabanus, 30.09.2021 23:17
Sascha L., das Verhalten der Angeklagten lässt nicht auf "schlechtes Gewissen" schließen.
Im Übrigen wäre "schlechtes Gewissen" kein Grund für Straferlass.
Da wärste wahrscheinlich ooch selbst drauf gekommen, aber magst offenbar lieber für KZ-Personal in die Bresche springen.
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