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RE: April 2020 • Absender: Markus Rabanus, 26.04.2020 01:02
Lieber @Wolfgang, das Versammlungsrecht und weitere Rechte sind zwar "Grundrechte", weil konstitutiv für demokratische Gesellschaften, aber nicht "unveräußerlich".
Drum dürfen Verbrecher eingesperrt werden, bei Unfällen Platzverweise ergehen usw.usf.
"Unveräußerliche" Grundrechte ist die Menschenwürde, das Recht auf Leben, die körperl- Unversehrtheit.
Weitere Grundrechte haben "unveräußerliche" Teile und durch Gesetz "beschränkbare" Teile.
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