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Brigitte, "generell" ist es völkerrechtlich erheblich komplizierter, als es diskutiert wird, denn klassische Militärallianzen dürfte es laut UNO-Charta seit deren Inkrafttreten (1945) gar nicht mehr geben, allenfalls "regionale Abmachungen" (Art. 52 ff.), die sich auf Zwiste unter Abkommensmitgliedern zu beschränken haben.
NATO und die ehemalige WVO setzten sich völkerrechtswidrig gegeneinander und gegen Dritte in Szene, wenngleich sie in ihren Statuten brav der UNO den Vorrang einräumten.
Leider steht sowat nicht in unseren Schulbüchern, aber sehr wohl in den Lehrbüchern zum Völkerrecht.
Das Saublöde an vielen politischen Diskursen ist, dass von "Realpolitik" in einer Weise die Rede ist, die sich mit der "gesollten Politik" abgleichen lassen will.
So verewigt sich Falsches in der Realität. Von Krieg zu Krieg.
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