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Klaus, ja, die Allianzen darf jeder Staat sich selbst aussuchen.
So dürfte die NATO auch kein Bündnis von Russland, Peking und Nordkorea verbieten, kann es auch nicht, aber mir entscheidender: Die NATO darf es nicht.
Und da Recht nicht von Vorlieben abhängen, sondern allen gelten soll, darf sich auch die Ukraine für Allianzen bewerben, die dem Kreml nicht gefallen.
Dein geopolitisches Argumentieren hat leider die "Realitätsnähe" eines Verbrechers, denn den interessiert das Recht nicht, sondern nur das Können von Durchsetzung eigener Interessen.
#Realität ist aber oft, was auch anders und besser geht.
So fordere ich, dass an die Zulässigkeit von Militärbündnissen höhere Ansprüche zu stellen sind, die auch vor dem IGH klagbar sein sollten.
NATO und Warschauer Vertrag waren zwar nicht direkt völkerrechtswidrige Allianzen, aber tanzten zu sehr im alten Recht, wie es vor der UNO schlechtes Völkergewohnheitsrecht war.
Doch das werde ich jetzt nicht ausrollen,
- wie es sich seitens der UNO-Charta im Spannungsfeld von Beistandsrecht und "regionalen Abmachungen" verhält,
- welche Reformen sinnvoll wären,
denn es ist eher ein Thema mit Völkerrechtlern und weniger interessant für die "geopolitisch" rechtsscheuen "Praktiker" 🤣
Der Begriff "Geopolitik" scheint dir ja echt 'ne Droge, dass es dir so sehr die Sinne verwirrt.
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