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RE: September 2020 • Absender: Markus Rabanus, 09.09.2020 00:50
Bedauerlich, dass Sie nicht wenigstens ein bisschen näher erläutern, warum sich die Unschuldsvermutung nicht auf internationale Geschehnisse übertragen lasse.
Auf internationale Gerichtsprozesse bezogen gilt sie allemal, aber das meinten Sie wahrscheinlich nicht. Und da macht ja leider auch unser mächtigster Verbündeter nur mit, wenn nicht selbst auf der Anklagebank.
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