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So wichtig auch für mich die in Aussicht gestellte "Planungssicherheit" ist, darf sie nicht dazu führen, künftige Politik zu verlangsamen, falls schnelleres Handeln erforderlich ist.
Ein Bsp. für falsche Zusagen war die "Laufzeitverlängerung", die nicht unter den Vorbehalt neuer Einsichten / demokratischer Entscheidungen gestellt wurden - und den Steuerzahler Mrd. an Entschädigung kosteten, als die Politik nach Fukushima zur Besinnung kam.
Und die Bedingungslosigkeit war so überflüssig, denn die Atomkraftwerke standen - und die Energiekonzerne waren ohnehin verpflichtet, ständig den Erkenntnissen gemäß nachzubessern.
In der Immobilienwirtschaft haben wir solche politischen Eingriffe ebenfalls zu erdulden, wenn bspw. plötzlich Gesetze kamen, die alten und bestens funktionierenden Heizungsanlagen zu erneuern, weil die Abgasgrenzwerte verschärft wurden.
Oder die Einführung der vermieterseitigen, aber zweifelfrei wichtigen Rauchmelderpflicht.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. - Diesem Artikel 14 Abs.2 Grundgesetz hat die Politik auch in der Weise Rechnung zu tragen, dass sie keine Gesetze verabschiedet, die Entschädigungsforderungen zulasten des Gemeinwohls provozieren.
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