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RE: September 2021 • Absender: Markus Rabanus, 23.09.2021 00:31
Ob "Impfzwang" oder "Impfzwang durch die Hintertür" nimmt sich juristisch überhaupt nüscht, denn der Weg nach Karlsruhe stünde offen, wie bei jeglich' hoheitlicher Maßnahme, durch die sich jemand in Grundrechten verletzt sieht.
Auch die selbe Prüfung, denn Grundrechtseingriffe (z.B. Quarantäne) sind immerhin statthaft, wenn genügend gute Gründe.
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