#Antisemitismus ist Feindschaft gegen Jüdisches, die gegen Nichtjüdisches keine wäre. - Das ist der Maßstab, alles andere ist eher Schnickschnack, auch was der BT beschloss.
In unserem Land gehören antisemitische Demos verboten, denn wir haben eine antifaschistische Verfassung mit Ewigkeitsversprechen - und dass sie unzureichend umgesetzt wird, ist unverzeihlich.
Das erfordert, Protesten gegen die israelische Politik eine Rote Linie gegen Antisemitismus zu ziehen, aber eben entsprechend der obigen Definition.
Geschieht das nicht, dann wird zwei Varianten falscher Leute Vorschub geleistet:
a) denjenigen, die behaupten, Antisemitismusvorwürfe würden instrumentalisiert, um Israel Kritik zu ersparen,
b) denjenigen, die Antisemitismusvorwürfe zu solchem Zweck erheben, ohne Tipps zu geben, wie sich z.B. gegen die israelische Besatzungs- und Annexionspolitik korrekt demonstrieren lässt.
Diesbezüglich sind mir viele ZdJ-Stellungnahmen auch zur EU-Politik ggü. Israel ganz & gar nicht koscher.
Israel kann strafrechtlich in Schutz genommen werden, jedenfalls gegen Kräfte, die Israel das völkerrechtlich geltende Existenzrecht bestreiten oder für Organisationen werben, denen solches noch immer im Programm steht.
Darum hätten auch Embleme und Propaganda strafbar zu sein, die Israel als palästinensisch zeigen - und somit die Auslöschung Israels fordern.
Die Rote Linie klarer zu machen, wird wichtiger, je mehr die Region ins Chaos gerät und Flüchtlinge aus Regionen zu uns kommen, in denen der Nahostkonflikt antisemitisch konnotiert ist.
Wem zu meiner Forderung der § 80a StGB nicht genügt, soll das Gesetz nachschärfen.