@Heinz-Michael K..., mich freut, wenn jemand Gewissen hat, aber zur demokratischen Gewissenhaftigkeit gehört es durchaus, sich für stellvertretende Gewissensentscheidungen der demokratischen Haftung zu stellen.
Die namentliche Abstimmung sollte uns die Regel sein, denn wir haben Anspruch auf das Wissen, wer uns in welcher Weise vertritt.
Dass die Abgeordneten Gewissensentscheidungen treffen dürfen, besagt zunächst mal keine Heimlichkeit, sondern bloß die Absage an ein "imperatives Mandat".
MfG