Demnächst bitte ausführliche Diskussion zum Kriegsdienstverweigerungsrecht, denn es wird mitunter für unvereinbar gehalten, es einerseits als "unbeschränktes Menschenrecht" zu fordern wird, andererseits zwecks Realisierung des völkerrechtlichen UNO-Gewaltmonopols für ein "UNO-Streitkräftemonopol" plädiert wird.
Meine Überlegungen dazu sind zahlreich, schwankten im Laufe der Jahrzehnte, wodurch sich zwar Aspekte mehrten, aber noch immer keine hinreichende Schlüssigkeit, die Vereinbarkeit darzulegen.
-------------- UNFERTIG ---------------
Die Kriegsdienstverweigerung muss Menschenrecht sein - und zwar jederzeit - weltweit - und bedingungslos,
- denn niemand soll kämpfen müssen gegen seinen Willen,
- sogar niemand soll töten dürfen gegen seine Überzeugung, so dass sich die "Gewissenfrage" eher umgekehrt zur Formulierung im Grundgesetz stellt.
- Aber niemand und kein Verfahren ist fähig genug, in Gewissen zu schauen, um entscheiden zu dürfen, wer kämpfen und töten soll, so dass es jedem Menschen selbst zu belassen ist, ob generell oder von Fall zu Fall für oder wider Gewaltlosigkeit.
Es ist dennoch kein Plädoyer für Beliebigkeit, sondern Entscheidung gegen die Kriminalisierung und Anmaßung, Menschen eine politische Überlebensstrategie oder einen Überlebenswillen überbügeln zu wollen, denn das bleibe Sache des Einzelnen.
Allerdings ist solcher Streit eher für Bürgerkriege relevant, in denen ohnehin kein Recht mehr gilt, anderenfalls antiquiert, zumal sich Gewaltbereite in Betracht des technischen Fortschritts und globalpolitischer Rückständigkeit kaum beklagen können, zunehmend einfach nur noch Knöpfe zu drücken - "und keiner geht hin", wo es trifft.
Wenngleich ich der Auffassung bin, dass es UNO-Streitkräfte braucht und zwar allen auf polizeiliche Erfordernisse abzurüstenden Nationalstaaten überlegen. Mit anderem Auftrag. Nicht mehr Soldat gegen Soldat im Widerstreit nationaler oder ideologischer Interessen, sondern UNO-Soldat gegen Friedensbrecher, die nicht demokratisch, diplomatisch und vor Gerichten streiten mögen.