#16

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 18.03.2022 23:47
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Bahr lernte ich auf einem IPPNW-Kongress als netten, aber letztlich von Tagespolitik abgehetzten Politiker kennen mit sicherlich feinem Gespür für das Gute.
Für eine #Architektur_des_Friedens schien er mir nicht zu gewinnen, aber so weit brachte es auch Willy Brandt nicht, so wichtig seine Ostpolitik war.
Als Architekten für mehr sah ich bspw. Olof Palme und Gorbatschow - und viele UNO-Generalsekretäre, die immer blockiert wurden von denen, die an der Selbstjustiz festhalten wollen - wie auch jetzt wieder verstärkt.


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#17

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 19.03.2022 00:24
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Thomas, mehr als Skizze mag ich hier nicht bringen.

Das ist dieses Forum wirklich nicht wert, weil es hier - wie auch bei mir - zu wenige interessiert - erst recht nicht mitten im Kriege, denn alle Fortschritte gab es allenfalls hinterher 😉

Nur so viel sei über den hiesigen Konflikt-Tellerrand hinaus:

Das #Vetorecht brachte alle damals Wichtigen an einen Tisch - i.U. zum Völkerbund - und allein das rechtfertigt es m.E. noch immer,
a) wenngleich ein Austausch inzwischen sinnvoller wäre,
bspw. statt GB & France
- ein Vetorecht für die EU,
- ein Vetorecht für den afrikanischen Kontinent,
- ein Vetorecht für Südamerika,
jeweils mit internen Mehrheitsreglement.

- ein Vetorecht gemeinsam für Indien und Pakistan, aber nur dann wirksam, wenn die sich einig sind,
jeweils mit internen Mehrheitsreglement.

b) aber es ist für viele Staaten ganz saurer Apfel, denn es steht immerhin im Widerspruch zur versprochenen Rechtsgleichheit, ohne dass die BigFive-Privilegierung zur Folge hätte, dass sie tatsächlich ihrer "besonderen Verantwortung" gerecht würden, wie es als Gegenleistung die Charta verlangt.

Auf fast jeder UNO-GV ist es Thema, aber hier bei uns mit Rücksicht auf Bündnispartner gemieden.

Ort für solche Diskussionen ist hierzulande allenfalls die #DGVN - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.


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#18

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 19.03.2022 01:14
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Auch deine weiteren Bedenken sind sehr verbreitet, insb. der Vorwurf, die UNO sei nicht demokratisch legitimiert.

In solchen Vorwürfen ist jede Menge falsches und widersprüchliches #Weltbild drin, als sei die Mehrheit der Staaten undemokratisch und deshalb in der UNO entbehrlich.
Trotzdem wird immerhin eingesehen, dass China und Russland wenigstens in der UNO mit am Tisch sitzen sollten.

Zu allen Zeiten hatte #Völkerrecht den Zweck, das Miteinander der Staaten zu regeln, ganz gleich, ob von Pharaonen, Männerdemokratien, Päpsten, Despoten oder Feinsinnigen regiert.

#Einmischungsrechte in die "inneren Angelegenheiten" gibt es erst aus Konsequenz von Nazi-Deutschland und mit dem Aufschwung der #Menschenrechte.


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#19

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 22.03.2022 13:53
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Korben D., es wird immer so sein, dass sich viele unter Recht vorstellen, wie ihnen beliebt (passiert mit mir auch),
aber immerhin sind sie alle der UNO-Charta verpflichtet - und die sieht als Mittel gegen Subjektivismus und Selbstjustiz u.a. den IGH vor.

Also müssten wir im weiteren Schritt auf Statutenänderung drängen, dass der IGH zumindest rechtsverbindlich urteilen darf, wenn ein Staat gegen den anderen klagt, ohne dass der verklagte Staat solchem Verfahren den Segen geben muss.

Im weiteren Schritt Statutenänderung, dass der IGH den Weltsicherheitsrat anweisen kann, Urteile durchsetzen.

All solche Reformen können mit Umgestaltung der Vetorechte einhergehen, ohne sie für jeden Fall vollends aufheben zu müssen.

Aber dass der IGH erweiterte Zuständigkeit bekommt, internationale Streitfälle völkerrechtlich mindestens zu entscheiden, wäre den Vetomächten ganz dringend abzuverlangen.


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#20

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 23.03.2022 10:57
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Carsten J., völkerrechtsbasierte Friedensforschung hat solche Problematik auf dem Schirm - und setzt sich auch deshalb für ein weltweites #Atomwaffenverbot oder für ein #Atomwaffenmonopol der Vereinten Nationen ein.

Aber solcher Weg ist so weit, wie der menschheitliche Druck auf die Atommächte nicht genügt.

Bis dahin bleiben die Risiken enorm - und Maßnahmen gegen Friedensbrüche seitens der Atommächte ungeheuer schwierig, als sei es nicht schon gegenüber atomwaffenlosen Staaten schwierig genug.

Dazu #Wegbeschreibung:

Scheitern Appelle, so haben mit Artikel 41 VN-Charta die wirtschaftlichen und diplomatischen Kampfansagen gegen Friedensbrecher Vorrang gegenüber Militärischem.
Wobei ich den gänzlichen Abbruch diplomatischer Beziehungen für falsch hielte, aber bspw. richtig, wenn Deutschland die Russland-Diplomatie bis zur Herstellung des Friedens nur noch auf EU, UNO und Drittmächte verkürzte, also die dt. Botschaft in Moskau schließt und die symbolträchtige Botschaft Russland Unter den Linden in Berlin in die Pause schickt.

Scheitert eine solche Resolution im Weltsicherheitsrat am Veto eines friedensbrechenden Staates, so sollten sich möglichst alle Staaten über solchen Veto-Missbrauch hinweg setzen.

Bestehende Wirtschaftsverträge mit dem Friedensbrecher können fristlos gekündigt werden, denn mit dem Friedensbruch entfällt für Vertragsverpflichtungen die Geschäftsgrundlage.

Sollte das nicht genügen, so wäre mit Artikel 42 VN-Charta auch der internationale Streitkräfteeinsatz statthaft. - Ob auch geeignet, verhältnismäßig usw., ist integriert zu prüfen.

Im Falle des vorhersehbar erneuten Vetomissbrauchs wäre der Weltsicherheitsrat entgegen seiner Verpflichtung wieder nicht handlungsfähig - und das Recht zur Selbstverteidigung und kollektiven Verteidigungsmaßnahmen verbliebe auf Ebene der Staatenwelt in nationaler Eigenverantwortung.

Vielleicht mit Beschränkung auf das Territorium des angegriffenen Staates, was wiederum zur Voraussetzung hätte, dass der Aggressor z.B. den Raketenbeschuss vom eigenen Staatsgebiet vermeidet.

Allemal ohne Erstschlag mit Atomwaffen, so dass sich nicht die Verteidigenden des Menschheitsuntergangs schuldig machen.

Aber der Atomwaffenbesitz - wie militärische Stärke und Rücksichtslosigkeit - dürfen keine Greencard für Aggressoren sein.


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zuletzt bearbeitet 23.03.2022 11:09 | nach oben springen

#21

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 24.03.2022 12:28
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Klaus Z., ist lange her, aber 2014 (Krim-Annexion) schrieb ich direkt nach Text des Abkommens und kritisierte die USA & GB wegen verabsäumten Beistands, allerdings mit der gewichtigen Einschränkung, dass es auch für viele überraschend gewesen sei.

Die allgemeinere Beistandspflicht ist Hauptzweck der UNO überhaupt, also Friedensbrüche abzuwenden, einzudämmen und zu beenden -
entscheidungsvertreten durch den Weltsicherheitsrat, der Maßnahmen und Streitkräfte fähiger Staaten anfordern kann, wozu diese aus Art.43 VN-Charta (s.u.) "alle verpflichtet" sind, wenngleich auf Basis von Sonderabkommen, falls diese nicht vertrödelt wurden.

Fehlt es an allem - wie so oft 😉 - so bleibt die allseitige Beistandspflicht mindestens eine völkermoralische Pflicht "im Geiste der Charta".

Solche Auffassung wird freilich nicht allen gefallen, schon aus natürlichem Bedürfnis, sich nicht in jede Schlacht begeben zu wollen. - Aber genau das verschafft Aggressoren Vorteile.

Und das ist ein Grund, weshalb ich fordere, dass die Vereinten Nationen zu eigenen Streitkräften gelangen, die schlussendlich auch den stärksten Staaten überlegen entwickelt werden müssen, so dass Streitigkeiten nur noch zivil ausgetragen werden können.

------------------

Artikel 43 lautet:

(1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, dass sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.

(2) Diese Abkommen haben die Zahl und Art der Streitkräfte, ihren Bereitschaftsgrad, ihren allgemeinen Standort sowie die Art der Erleichterungen und des Beistands vorzusehen.

(3) Die Abkommen werden auf Veranlassung des Sicherheitsrats so bald wie möglich im Verhandlungswege ausgearbeitet.
Sie werden zwischen dem Sicherheitsrat einerseits und Einzelmitgliedern oder Mitgliedergruppen andererseits geschlossen und von den Unterzeichnerstaaten nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert.


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#22

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 28.03.2022 14:12
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Michael H., vorheriges "Hauptproblem" scheint mir eher, dass es zu wenige fordern, weil zu wenig Einsicht in die Notwendigkeit.

Und zu unwahrscheinlich, dass privilegierte Mächte auf Privilegien verzichten, ohne dass es von genügend Welt gefordert wird.

Allerdings hätten auch die Vetomächte Grund für UNO-Reformen, denn sie drohen auch selbst am Wettrüsten und der Eskalation von Selbstjustiz zu scheitern.


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#23

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 28.03.2022 15:58
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Detlef, wenn zur #Souveränität weiterhin gehören soll, Streitigkeiten auf dem Schlachtfeld statt vor dem IGH klären zu können, dann sehe ich das freilich anders


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#24

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 26.04.2022 21:18
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Leider werden auch die anderen Vetomächte am Vetorecht festhalten wollen, sonst wäre es längst vom Tisch.
Der beste und am ehesten uno-konforme Weg wäre es, wenn der Vetomissbrauch seitens der Generalversammlung verurteilt und gemeinsam mit dem IGH definiert würde. Aber ich fürchte, dass sogar unsere Regierung eine solche Reform nicht unterstützen würde.


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#25

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 26.04.2022 21:35
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Ob Kleinkrimineller oder Menschheitsverbrecher, es ist zu normal, dass sie nur dann Schuld eingestehen und "bereuen", wenn sie es müssten, um Strafmilderung zu erwirken.
Dahin wollten wir (123 Vertragsstaaten) mit dem IStGH die Welt entwickeln, aber wieder machten die wichtigsten Staaten nicht mit.


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#26

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 16.05.2022 02:54
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Ludwig Brunner, deine Kritik betrifft eines meiner Lieblingsthemen & ich würde ganze Romane drüber schreiben, wenn es nicht längst genügend beste Völkerrechtsliteratur gäbe, die dem Irrtum zu Leibe rücken, das Völkerrecht sei funktionslos.

Um es kurz zu machen:

1. Dass es dem Völkerrecht an einem effektiven UNO-Gewaltmonopol fehlt, obgleich mit der Charta versprochen, ist unbestritten und wird bemängelt.

2. Gleichwohl genügt es immerhin in Fällen hinreichender Einigkeit der Veto-Mächte, falls genügend Staaten mitziehen, denn allein können auch die Veto-Mächte gemeinsam keine Resolution durchbringen.

3. Und immer ist das Völkerrecht Maßstab für die Beurteilungen zwischenstaatlicher Streitgeschehen und fordert die Einhaltung von Verfahrensweisen.
Wer dagegen verstößt, mag von Fans & Idioten bejubelt & bewundert werden, aber Regelverstöße schwächen den Rechtsbrecher politisch.

4. Und die UNO-Charta als wichtigste Völkerrechtsquelle ist nicht nur Maßstab und Regelwerk, sondern in wesentlichen Teilen auch programmatisch, also ein Bauplan, der sich sehr wohl umsetzen lässt.
Mein "Weltfriedensplan" (.de) versucht sich darin, aber auch andere Wege kommen in Betracht.

Immer wieder bringen sich Staaten in die jährlichen Generalversammlungen mit Reform-Initiativen ein, aber scheitern am Unwillen vor allem der Veto-Staaten und deren Alliierten, die es innenpolitisch entweder gar nicht diskutieren oder als "Bevormundungsversuch" abtun, dann oft nicht nur drohen, der UNO die Mittel zu kürzen, denn effektives Inkasso ist der UNO bislang ebenfalls vorenthalten.

Darum genau hinschauen, ob jemand das Völkerrecht der geringen Beißkraft bloß verhöhnt ODER Zähne fordert, von denen er sich freilich auch selbst beißen lassen müsste, denn Wahres Recht hat nicht nur anderen zu gelten.

Noch wat >>
Erdkatastrophen, Menschheitskatastrophen sind viele denkbar, Elend & Unrecht massenweise und permanent,
aber für völkerrechtsbasiert Friedensforschende gibt es vom Fache her kein schlimmeres Verbrechen als den Krieg, wenngleich auch das Wettrüsten statt UNO-Gewaltmonopols als Verbrechen an Menschheit und Natur aufzufassen sind.

Sich darüber zu ärgern, ist fachnatürlich, so oft es anstelle von Völkerrechtsstärkungen zu Völkerrechtsbrüchen kommt.

Wenn sich also jemand über Völkerrechtsbrüche aufregen darf, dann meinesgleichen mehr als welche, denen das Völkerrecht ohnehin unwichtiger ist.

Vielen Leuten sind andere Kriterien wichtiger:

a) Wen sie mehr mögen, dem machen sie es recht & kaum relevant, ob er Regeln bricht.

b) Wen sie nicht mögen, gegen den ist vielen Leuten alles recht.

Und weil es von solchen Leuten so irre viele gibt - auch unter meinen besten Freunden, kommt wenig voran & geht dann auch öfter "schief".


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zuletzt bearbeitet 16.05.2022 03:33 | nach oben springen

#27

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 18.05.2022 12:05
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Für Vetorechte gibt es gute Argumente - zumindest in den Startlöchern von gemeinsamen Institutionen, die sich anderenfalls nur kriegerisch bilden könnten.


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#28

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 18.05.2022 13:19
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

das beobachte & kritisiere ich ganz sicher nicht anders als du - und fordere deshalb, dass in solchen Fällen der IGH einbezogen wird.
Auch das werden zwar wieder die Vetomächte nicht wollen, aber so gehört es gefordert & Reformdruck aufgebaut.


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#29

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 14.07.2023 11:55
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Sinn des fünf Staaten privilegiert gewährten Vetorechts ist deren Eigenschutz gegenüber den Vereinten Nationen.

Dieses Privileg geht mit der besonderen Verpflichtung einher, dass sich die fünf Privilegierten in Belangen anderer Staaten zu einigen haben oder enthalten - oder im Falle des Vetos einen einigungsfähigen Kompromiss aufbieten.

Wird das Vetorecht zu Zwecken der globalen Rivalität wahrgenommen, ist es nicht nur "missbräuchlich", sondern "völkerrechtswidrig", denn Verstoß gegen die Ziele der UNO-Charta.

Das könnte längst klargestellt sein, a) durch IGH-Gutachten, b) durch die Generalversammlung.
Dass es nicht geschieht, liegt an allen Vetomächten, sich die globale Selbstjustiz vorbehalten zu wollen.


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