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Kopftuchverbot? Islamgesetz? Nee, aber ...

in Internet-Journal.de 25.04.2017 20:12
von Markus Rabanus • 10.091 Beiträge

++ Kopftuchverbot? Islamgesetz? Nee, aber ... ++

In öffentlichen Ämtern sind Bedienstete nicht bloß sich selbst verantwortlich, sondern auch denen sie Dienste leisten. Deshalb dürfen Vorschriften sein, die den überwiegenden, gesellschaftlichen Erwartungen genügen, z.B. bishin zu Uniformvorschriften, z.B. "Burkaverbot bei der Feuerwehr", es sei denn, neuartige Burka-Materialien und Schnitte wären erweislich geeigneter.

Wäre alles beliebig, so dürften uns ebenso Beamte mit Rocker-Kutte kommen oder als Nudisten im Nackedei die polizeiliche Blutprobe nehmen, weil sie ihre Aufmachung für ihre ideologische Haut halten und vom Grundgesetz geschützt.
Das würde nicht bloß meiner Mutter missfallen, während mich die Vorstellung zumindest amüsiert.

Aber ich verwahre mich gegen meine Mama ;-) und religiöse Fanatiker, wenn sie glauben, sie dürften ihre Überzeugungen ernster nehmen als ich ihnen gegenüber meine Überzeugungen,
zumal jede Überzeugungstiefe weit weniger oberflächlich ist als sich in Bekleidungen ausdrücken lässt, wie jeder weiß, dass nicht hinter jedem weißen Kragen auch reines Gewissen ist, wie auch nicht unter jed' Hut, Kippa, Turban, Schleier oder Fahrradhelm bei Ampelrot.

Im Unterschied zum öffentlichen Dienst dürfte hingegen ich als freier Unternehmer sehr wohl auch im Tigerfell oder Taucheranzug rumlaufen, denn es wäre einzig meine Privatsache und mein persönliches Risiko, wenn mir Mandanten und Kunden weglaufen.

Wäre ich hingegen Richter, so wäre Bekleidungsgebot, denn Angeklagte dürfen sich ihren Richter nicht aussuchen, sollen sich dann aber auch nicht gefallen lassen müssen, dass ihnen jemand mit Dornen- oder Kaiserkrone Urteil spricht, sondern nach bestem Gewissen "im Namen des Volkes" und dessen Autorität - tunlichst unbeschadet seitens Sonderlichkeiten in der Person des Richters.

Und trotzdem ist dieser Richter nun auch ein Beispiel dafür, dass es "anders geht", denn auch hierzulande wechselten die Standards und weil es sich in anderen Ländern bewährt, dass eine Richterin mit Kopftuch nicht schlechter wäre.

Aber die Rücksichtnahme auf Mehrheiten ist nicht bloß Schwäche, sondern Stärke, wie allerdings auch umgekehrt. - Also Reformen dürfen sein.

Keine Freiheit ist grenzenlos. Sondern die Grenzen verschieblich. Und möglichst demokratisch von breiterem Willen getragen.
Dafür kann man plädieren, aber wer es erzwingen will - und sei es gerichtlich oder mit knappen, parlamentarischen Mehrheiten, tut der Freiheit nur selten Gefallen, sondern stresst den gesellschaftlichen Frieden.

Und andersherum sollte keine religiöse Interpretation so gnadenlos sein, ihre Anhänger in Bekleidungsgebote zum Missfallen anderer aufzufordern.

Mag sein, dass ich irre und es Paradiese gibt, in denen allen Menschen alles erlaubt ist und obendrein von allen anderen begrüßt. Aber in Gesellschaften unseres Planeten bewährt sich die Rücksichtnahme und Selbstbescheidung allemal besser als die bloße Selbstgerechtigkeit, auch wenn sich die Selbstgerechtigkeit als religiöse Demut versteht, aber dann geht eben auch nicht jeder Job für jeden - und man ertrage seine Überzeugung als Schicksal.
Wobei sich immer lohnt, den Rest der Menschheit nicht für bekloppt zu halten, sondern auch eigene Überzeugungen zu hinterfragen.

So, das war nun wirklich kein Plädoyer gegen Kopftücher und Taucherbrillen, sondern Plädoyer gegen allzu eifrige Streiter, was alles Freiheit oder gar wichtiger als gesellschaftlicher Frieden sei.

LG


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zuletzt bearbeitet 25.04.2017 20:26 | nach oben springen


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