@Walter, Ihr "werden doch nicht einmal Sie leugnen" ist so tief unter dem Gürtel, dass es sich auch nicht mit "Kulturrabatt" rausreden lässt.
Und nebenbei: Sollte ein Strafgericht verabsäumen, alle Umstände des Einzelfalls, so auch des Täters, im Urteil zu berücksichtigen, so wäre das Urteil falsch, denn Strafgerichte sind dazu verpflichtet.
Beim vorerst letzten Rechtsextremisten, den ich in Augsburg vor Gericht bekam, gewährte man ihm den gutachterlichen Rabatt, dass er ein "Elternhaus emotionaler Kälte" zu verwinden hatte.
Die "schlimme Kindheit" ging eigentlich zu weit ins Urteil, denn die Straftaten waren zu schlimm, aber ich hatte keine Lust auf Berufungsinstanz, obgleich der Täter auf mich den Eindruck machte, er sehe sich nun eher als Opfer statt als Täter richterlich bestätigt.