#1

Neue Datenschutzverordnung

in Sonstiges 25.05.2018 12:38
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

- UNFERTIG -

Nein, bitte nicht auf die Panikmache reinfallen ;-) Es wäre nicht nur juristisch, sondern auch politisch grundfalsch, Gesetze/Verordnungen gegen die Meinungsfreiheit zu interpretieren.

Es entstehen durch die neuen Bestimmungen für uns keine Löschpflichten, ansonsten müssten Zeitungsarchive alle Leserbriefe löschen usw.

Immerhin ist es ein weiteres Argument für den Erhalt von Registrierungen, auch wenn Registrierte durch Inaktivität glänzen, denn wer sich registriert, um Texte zu veröffentlichen, hat es immerhin leichter, Löschung seiner Texte zu erbitten. Falls juristisch plausibel begründet, sollte solcher Bitte gefolgt werden. Ansonsten nicht, allenfalls durch Pseudonymisierung des Autoren.

Also entspannt bleiben, sonst wäre es Verzicht auf öffentliche Kommunikation.

Worauf immer zu achten ist, sind die uralten und bewährten Prinzipien zur Achtung namentlich genannter Personen. Keine Ehrabschneidung, keine unlautere Verdächtigung in Bezug auf Verstrickung in unlautere Geschehen oder unlautere Motive, denn dazu lässt man sich aus politischer Gegnerschaft leicht verleiten, sollte dann jedoch auch bereit sein, sich der juristischen Auseinandersetzung zu stellen.


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#2

Neue Datenschutzverordnung & wir

in Sonstiges 25.05.2018 15:23
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Ja, viel Panikmache, vor allem seitens der "Fachanwälte für IT", die mit "gesteigertem Beratungsbedarf" werben ;-)

Schauen wir uns das "Problem" mal vom Ende her an, so dürfte sich jegliches Risiko im Rahmen halten, denn die Bußgelder belaufen sich für die Internetwirtschaft auf "bis zu vier Prozent vom Jahresumsatz", m.E. ein Lacher, denn ich würde mir wünschen, dass die Top-IT-Unternehmen zunächst mal überhaupt Steuern zahlen.

Für mich irrelevant, denn meine Einnahmen aus den Veröffentlichungen zugeschalteten Werbeeinzeigen sind von einst monatlich nahe 1000 € auf heute nahe Null gesunken.

Für uns hier ebenfalls irrelevant, weil gänzlich unkommerziell.

Wenn Leute unbedingt ihr "Recht auf Vergessenwerden" geltend machen möchten, kann überlegt werden, ob solchen Wünschen Folge zu leisten ist, denn Diskussionsbeiträge zu löschen, greift halt auch in Rechte anderer Diskutanten ein. Berechtigte Interessen sind gegeneinander abzuwägen.

Unter Umständen muss die moderative Pseudonymisierung solcher Beiträge genügen.

Auch deshalb besser, wenn Registrierte bei Inaktivität NICHT gelöscht werden, denn nur dann ist gewährleistet, dass Löschanträge von tatsächlich Berechtigten verlangt werden.

Datenschutz ist wichtig, aber werden m.E. von der neuen Verordnung nicht bewirkt, weil sich die Politik zu sehr von Leuten beraten lässt, die Teil eines Systems sind, welches die Ausbeutung persönlicher Daten will, obgleich es dazu grundlegende Alternativen gibt. Das Motto hat zu lauten: "Content-Werbung statt personalisierter Werbung".

Das wäre keineswegs wirtschaftsfeindlich, denn Werbung, die sich an Inhalten von Artikeln, Kommentaren, Kommunikation orientiert, ist hinreichend effektiv, "schnüffelt" zwar den aktuellen Inhalt, nicht aber die Person, während jegliche "personalisierte Werbung" in Persönlichkeitsrechte eingreift, oft sogar über viele und alle Internetportale hinweg, oft bis in die persönlichen Adressverzeichnisse, also auch in die Persönlichkeitsrechte von Dritten, weshalb jedes Verlangen von IT-Unternehmen auf Einblick in solche Sphären vollends rechtswidrig auch dann ist, wenn der einzelne User "zustimmt", denn niemand darf zu Lasten Dritter handeln.

Nun ist es allerdings so, dass wer solchen juristisches Problembewusstsein hat, praktisch gar nicht mehr am "digitalen Zeitalter" teilnehmen kann, allenfalls noch über Computer von "Internetcafes".
Darum lässt sich dieses Problem für uns Einzelne überhaupt nicht lösen, denn Nichtteilnahme am "digitalen Zeitalter" hieße bspw. für mich "Ausstieg aus unserem Zeitalter" = darf ich schon aus Gründen gegenüber dem Finanzamt nicht.

Großes Thema, auch Globales Thema, zu dem wir weltbürgerliche Positionen entwickeln können, aber hier/jetzt kommt es zunächst mal darauf an, aus der neuen Datenschutzverordnung keine Fehlschlüsse zu ziehen, zumal es an Anwendbarkeit für uns weitgehend fehlt.

LG


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