#1

Weltraummilitarisierung

in Friedensforschung.de 21.02.2019 03:46
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

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#2

RE: Weltraummilitarisierung

in Friedensforschung.de 21.02.2019 03:47
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Offener Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

ich bitte unser gegenwärtiges Stimmrecht im Weltsicherheitsrat zur Einbringung einer Initiative zu nutzen, die alle Staaten verpflichtet, auf eine Militarisierung des Weltraums zu verzichten und sämtliche Weltraumaktivitäten durch ein Oberkommando der Vereinten Nationen zu kontrollieren und koordinieren.

Aktueller Hintergrund ist ein Dekret des US-Präsidenten Donald Trump zur Aufstellung von "Weltraumstreitkräften". Auch Russland prahlt seit 1992 mit "Weltraumtruppen". Und China steht in den Startlöchern.

Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Sollte das leider hochwahrscheinlich nicht gelingen, so wäre zumindest harsche Kritik angebracht und die Aufforderung, sich an den Weltraumvertrag von 1967 zu halten und ihn nicht zu kündigen, wie es inzwischen schlechte Gewohnheit mit anderen völkerrechtlichen Verträgen wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus / Berlin, d. 20.02.2019
Friedensforschung.de


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#3

RE: Weltraummilitarisierung

in Friedensforschung.de 27.05.2020 17:18
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Julian R., ja, mag man so sehen - und in Sachen SAR-Lupe war es immerhin eine russische Trägerrakete, woraus etwaig auf "konkludente Einwilligung" geschlossen werden könnte.

Im Jahr 2006 war es auch noch etwas west-ost-entspannter, während für die nächsten Spionage-Sats keine russischen Raketen mehr im Gespräch sind.

"Aufklärung" oder "Spionage" unterscheiden sich mir strikt am Moment der Einwilligung. nicht etwa schlichter Duldung oder bloßer Gegenseitigkeit, mit der man sich stereotyp rausredet, als seien Übereinkünfte nicht besser oder nicht erzielbar.

Die Völkerrechtler sind sich uneins, was solche von mir vertretene Unterscheidung anbelangt,
aber im Grundsatz gilt,
a) dass Völkergewohnheitsrecht nur "gutes Recht" sein darf,
b) kann von Völkergewohnheitsrecht m.E. schon deshalb keine Ausrede sein, weil die "Satelliten-Aufklärung" einem zu exklusiven Kreis der Völkerrechtssubjekte möglich ist.

Mit sind die "Aufklärungssatelliten" also völkerrechtswidrige "Spionagesatelliten", sobald es an Abkommen zur Gegenseitigkeit fehlt.

Desweiteren stellen solche Spionagesatelliten eine Militarisierung des Weltraumes dar, was ebenfalls meinen Zuspruch nicht findet.

Daraus folgt mir nicht, dass NAtO-Staaten zu unterlassen hätten, was sich andere Staaten erlauben, aber wer seine Rechtswidrigkeiten mit den Rechtswidrigkeiten anderer rausredet, wäre verpflichtet, gemeinsam mit anderen und dem militärischen Gegenüber das gesamte Regime auf ein omnilaterales Abkommen zu gründen oder aber zugunsten des UNO-Generalstabsausschusses zu monopolisieren, Artikel 26 UNO-Charta.

Ich habe kein Problem damit, falls Sie es anders sehen, denn viele Völkerrechtler sehen ebenfalls anders, werden von mir allerdings dahin gehend kritisiert, dass sie sich Logik militärischer Rivalität anschließen anstatt das völkerrechtliche UNO-Gewaltmonopol ernster zu nehmen und auch dessen organisatorisch-materielle Umsetzung zu fordern, denn klar ist:

Solange der internationale Friede auf Selbstverteidigung anstelle auf UNO-Gewaltmonopol beruht, wird sich nicht durchsetzen lassen, dass Streitigkeiten "zivil" = demokratisch, diplomatisch, juristisch ausgetragen werden.

Bis dahin ist das Völkerrecht zwar eine Richtschnur und gestattet Unterscheidung, was richtig oder falsch, aber ohne Gewaltmonopol kommt es über politischen, moralischen Appell kaum hinaus, allenfalls besser gegenüber schwachen Staaten, um deren Konflikte die starken Staaten nicht rivalisieren würden und gemeinsames Vorgehen beschließen.


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zuletzt bearbeitet 27.05.2020 17:23 | nach oben springen


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