@Sascha S., gegen Gesetzliches gibt es von mir zwar oft Kritik, aber nur selten Aufruf zu #zivilem_Ungehorsam, weil das Selbstjustizverbot sehr wichtig ist, aber #letztlich bleibt es #Gewissenssache, denn auch ein demokratischer Rechtsstaat ist keine Garantie für Fehlerlosigkeit.
Ein Bsp. >> Für den 1. Dezember 2001 wurde eine Rechtsextremisten-Demo staatsseitig der Vorbeimarsch an der Synagoge Oranienburger Straße in Berlin gestattet.
Eine Gegendemo zur Verhinderung wurde untersagt.
Trotzdem stellten wir uns der Fascho-Demo in den Weg, auch wenn es ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen haben konnte & angedroht wurden.
Aber das mochten wir nicht wirklich glauben, denn spätestens eine höherinstanzliche Justiz hätte bestimmt darauf erkannt, dass eine Fascho-Demo an der Synagoge einen zu krasser Tabubruch darstellt.
Die Rechtsextremisten-Demo musste ausweichen, denn wir waren zu viele.
Die höchste Justiz im Lande hat das BVerfG inne.
Die höchste Instanz in Gewissensfragen bleibt das eigene Gewissen.
Alles kann sich fürchterlich irren oder goldrichtig liegen.
Wenn einige Strolche auf besagter Demo Pflastersteine ausgruben und auf die Polizei warfen, dann hätte ich diese Steinewerfer sehr gerne bestraft gesehen, denn Steinwürfe können verletzen und auch töten, diskreditierten unverzeihlich die diszipliniert friedlich Demonstrierenden.
Trotz Aufforderung wurde von denen niemand festgenommen, sondern Wasserwerfer in der Eiseskälte des 1. Dezembers mit Tränengas gegen die große & friedliche Sitzblockade eingesetzt.
Das Video ist meinem Youtube-Kanal, aber Sie dürfen es mir auch so glauben.