#16

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 04.02.2020 00:50
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Das hatte auch ich schon. Es wurden 50.000 Mails.
Der Internet-Anschluss ließ sich in Leipzig orten. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Rechtsextremisten wurde mit der Begründung eingestellt, da "möglich, dass nur einer der beiden Brüder für das Mailbombing verantwortlich" sei.

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Mike: "... in Leipzig gibts keine Antifa, die den beiden Herrschaften Deinen Dank und Deine Verbundenheit ausrichtet?"

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@Mike, das würde ich auch nicht wollen.
In den Achtzigern gab es das mal, dass die Antifa nach einem reexen Anschlag auf meine Wohnung eine reexe Versammlung in meiner Nähe aushob - und ich konnte hinzugerufen grad noch Schlimmeres verhindern, bevor die Polizei anraste, aber kaum eine halbe Stunde später wünschte man dann schon den nächsten Anschlag auf meine Wohnung.
Antifaschistische Selbstjustiz ist kein Widerstand, sondern schürt bloß die reexen Tendenzen der Gesellschaft.

Den Mailbombern hätte ich mit ziviler Schadensersatzklage mehr Stress machen können, war aber mal wieder zu beschäftigt mit anderem.

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Ja, ich fing mir auch einen der Wohnungsanschlagstäter. Er hatte sich noch mit Schlagstock zu befreien versucht, der dann meiner wurde und sah sich zur Hälfte über das Geländer der Spree gehalten zum Geständnis veranlasst.
Nicht die verlässlichste Methode und überhaupt nicht zu empfehlen, aber ich wollte ja auch nur seine Festnahme.
Dann mitgenommen war er so jämmerlich und nachweislich kurz vor Gesellenprüfung, dass ich ihn bloß die zerstörten Scheiben bezahlen ließ. - Geständnis auf Band. Und schlimmste Strafe wahrscheinlich, dass er sich mehrfach stundenlang meine Moralpredigten anhören musste. 👿


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zuletzt bearbeitet 04.02.2020 01:15 | nach oben springen

#17

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 09.03.2020 09:49
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

@Gerhard M., wenn ich bei Fällen wie Hanau mutmaße, dass Täter einen psychopathischen Hintergrund haben, den sie durch Hass und Gewalt vergesellschaften, dann "pathologisiere" ich nicht, sondern spekuliere ich auf Basis von Erfahrungen mit Extremisten, die auch schon auf mich Anschläge verübten und deren Motiven ich nachging.

Solche Mutmaßung entlastet Täter nicht von Schuld, denn die Schuldunfähigkeit hat zurecht hohe Hürden.
Solche Mutmaßung entlastet auch nicht das Täterumfeld von mittäterschaftlicher oder moralisch-politischer Mitschuld, denn sie schafft oft erst überhaupt den Raum für extremistische Gewalt.

Somit ist meine Einlassung keine Entpolitisierung politischer Verbrechen, sondern Aufklärung, während sich die Dummen in "Empörung" genügen und den politischen Verklärungen von Tätern wie Breivik - wenngleich "empört" - letztlich anschließen, indem sie deren "Manifeste" als Motiv gelten lassen und nicht durch Aufklärung der psychopathischen Hintergründe in Relation zum politischen Umfeld aufklären.

Ist aber nicht tragisch, wenn mir die Bloß-Empörten nicht folgen mögen, aber mehr Menschen müssten es verstehen, auch die Strafverfolgungsbehörden, denn daraus ergeben sich sowohl Ansätze für die Prävention als auch für die Aufklärung von Verbrechen.


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#18

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 02.04.2020 13:19
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Genau deshalb wünschte ich damals intensive Ermittlungen. Nun aber fragt sich, was er der Polizei ein Bedrohungen wissen ließ - und wenn davon nicht stimmte, dann auch gegen ihn selbst zu ermitteln wäre.
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Ohne Beweislastumkehr - versteht sich, denn auch Strolchen gegenüber bleibe man fair.


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#19

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 07.05.2020 16:21
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Naja, schwierig, denn psychogesund lässt sich so einer kaum erklären, es sei denn, dass es Geschäftsmodell wäre.


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#20

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 07.05.2020 16:23
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Wer Gewalttäter ohne Urteil laufen lässt, ""weil fester Wohnsitz & keine Fluchtgefahr", der versagt, WENN Wiederholungstäter oder Wiederholungsgefahr.


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#21

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 12.05.2020 02:45
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Ja, könnte man, denn Verharmlosung der Shoa und rechtsextremistische Verwendung verfassungswidriger Symbole, denn das war der "Judenstern".

Aber mir wären saftige Bußgelder lieber, weil schnelle Wirkung, wenig Bürokratie, Entlastung der Justiz, falls nicht Wiederholungstäter und kein Widerspruch gegen das Bußgeld.

Leider hört man da nicht auf mich, obgleich seit Jahrzehnten gefordert und mit vielen Politikern diskutiert, aber tun entweder nüscht oder prahlen mit "härteren Strafen".


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#22

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 13.05.2020 01:23
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Ich forderte Facebook auf, mir den User zu nennen, denn auch wenn ich bisschen blöd war, das Geschehene zu durchschauen, würde ich ihn strafanzeigen und zivilrechtlich dafür zur Kasse bitten, dass wir hier stundenlang unsere Technik prüften.

Strafrechtlich "Üble Nachrede" und "Verleumdung" gem. §§ 186, 187 StGB, wenn jemand gegenüber Dritten (Facebook) wahrheitswidrig behauptet, ein Post von mir verstieße gegen strafrechtliche Bestimmungen.

Zivilrechtlich Schadensersatz aus § 823 BGB

Das nur mal gesagt, damit mehr Menschen wissen:

Man KANN Strolchen das Strolchen durch Teuermachen vermiesen. Falls man sie erwischt ;-)

Und den Aufwandsschaden dokumentieren, damit es auch wirklich teuer und nicht bloß "richterliche Ermahnung" wird.


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#23

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 02.06.2020 15:05
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Den Mord an Walter Lübcke fasse ich als das auf, was es war: Ein hinterhältiger Anschlag auf von uns gewählte Volksvertreter und somit auf unsere Gesellschaft.

Wir blieben es ihm schuldig, dass die Hetze und Morddrohungen gegen ihn ohne Ermittlungserfolge und ungestraft blieben.

Aber wir lassen weiterhin rechtsextremistische "Feindlisten" mit Tausenden Namen und Adressen kursieren, stellen es nicht unter Strafe - und werden nicht informiert, wenn wir drauf stehen - und bei wem gefunden.

Das ist Staatsversagen, denn ich würde sehr wohl gegen solche Leute prozessieren und ihnen diese Feindschaften verleiden. Wer wirkte an solchen Listen mit? Wer brachte sich in Besitz solcher Listen?

Wir reden viel von Datenschutz, aber was kann es neben Kinderpornographie Schlimmeres an Datenschutzverstoß geben als solche Listen?

Ich forderte es schon sooo oft. Und bekam Zustimmung, aber ohne Konsequenzen.

Wann wollen wir das ändern?


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#24

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 19.07.2020 21:58
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Er hätte festgenommen werden müssen und zunächst mal auf Kokain getestet, denn so schwatzen Koks-Junkies.

Monatelang hätte ja sein können, dass er mit "April, April" noch die Kurve kriegt, aber genug ist genug - und er kann froh sein, falls er sich bloß wegen Beleidigung verantworten muss.

Mir wäre er wegen § 111 StGB dran, denn sein Konjunktiv-Reichskanzler ändert nüscht dran, dass er seine Anhänger aufhetzt, das Leben eines Politikers auszulöschen.

Der § 111 StGB lautet:
(Öffentliche Aufforderung zu Straftaten)
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


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zuletzt bearbeitet 19.07.2020 23:58 | nach oben springen

#25

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 20.07.2020 00:20
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Dieter, das Richten und Streiten zur Banalität des Bösen war mir zwar nicht vergnüglich genug, um mich dafür berufen zu sehen, aber das Juristische per se ist mir dennoch sehr nahe, denn unabdingbar für zivilisierte Gesellschaft und zivilisierte Welt.

Darum sage ich dir mal, dass Attilas Konjunktiv-Reichskanzler nüscht dran ändert, dass er seine Anhänger aufhetzt, das Leben eines Politikers auszulöschen.

Deshalb wäre er mir nicht bloß Beleidigung dran, sondern angeklagt der Aufforderung zu Straftaten.

Der § 111 StGB lautet: ....


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#26

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 20.07.2020 00:27
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

So wird es wahrscheinlich entschieden, aber der Konjunktiv-Reichskanzler ändert mir nüscht dran, dass er behauptet, Beck verdiene die Todesstrafe = § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten).


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#27

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 20.07.2020 00:38
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

hey, ich freue mich doch über qualifizierten Widerspruch, zumal es so kommen wird,
aber ich sehe es halt anders,
- zumal es "kein Vorhaben ohne Konjunktiv" gibt
- und ich die öffentlich erklärte Absicht für den Tatbestand des § 111 StGB genügen lasse.


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#28

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 18.09.2020 10:53
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

vielleicht ist Ihnen der Unterschied nicht klar:
Es gibt sicherlich viele Leut', die ein verdecktes Doppelleben führen, aber dann eher im Bereich der unpolitischen Kriminalität, z.B. der "nette Priester", Nachbar, Lehrer, Trainer usw., von dem niemand für möglich hält, dass er sich sexuell an kleine Jungs ran macht.
Aber mit ideologische Kriminellen ist es meist anders, denn sie missionieren ihre Ansichten - und dann machen sich Kollegen auch dienstrechtlich mitschuldig, wenn sie zu wenig gegenhalten und nichts Disziplinarisches gegen extremistische Aktivisten unternehmen.


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#29

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 29.11.2020 18:44
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

"Ja, aber"   unsere finanziell-personell minderbemittelte Justiz würde es gar nicht schaffen.
Das ist das Hauptproblem: Seit Jahrzehnten lassen wir so viele Straftäter in Freiheit oft jahrelang fortgesetzt sündigend auf Verurteilung warten - und vieles verjähren, z.B. den Schweren Landfriedensbruch von Rostock-Lichtenhagen sämtlich.

Weiteres Problem ist: Ich wünsche weder drakonische noch existenzvernichtende Strafen, sondern mehr Ordnungsrecht im niederschwelligeren Bereich mit Bußgeldern und Arresten.

Mit Ordnungsrecht die Strafjustiz entlasten, denn eine "überforderte Justiz" macht den Strolchen den Rechtsstaat lächerlich.


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#30

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 29.01.2021 02:20
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

"Lebenslänglich" für den Mörder von Walter Lübcke - lautet das Urteil. Aber "Bewährung" für seinen Komplizen? 👎
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Der Mord an Walter Lübcke war wieder ein Mord, der gegen alle gerichtet ist, die sich und unser Land humanistisch verpflichtet begreifen und vertreten.

Wir ließen Walter Lübcke ungeschützt, obgleich bekannt, wie bedroht er war.

Doch Personenschutz ist zu wenig Prävention, wenn wir die Hater-Szene bloß "beobachten" und für Hasstiraden nicht in strafrechtliche Verantwortung nehmen - und sei es mit Bußgeldbescheiden für Ersttäter zwecks Entlastung von Justiz, aber Untätigkeit dürfen wir uns nicht leisten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mordfall_Walter_Lübcke


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