#31

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 29.01.2021 17:46
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Liebe Yvonne, sehr wahrscheinlich, dass rechtlich korrekt entschieden wurde und ich mal wieder daneben liege, aber dann sind die Gesetze falsch und die Latte mit den Tatbeständen für "Terroristische Vereinigungen" zu hoch gelegt, wenn Waffenspiele von einander sogar bekannten Extremisten als bloßer "Verstoß gegen das Waffengesetz" und nicht auch als Beihilfe zur finalen Tat geahndet werden kann.


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#32

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 03.02.2021 22:02
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Ja, widerlich - und falls es noch online ist, muss sich Indymedia schämen und Konsequenzen für die "Qualitätssicherung" ziehen.

Aus eigener Erfahrung in den frühen Zweitausendern weiß ich zu genau, dass Indymedia und die linksextreme Szene oft gar nicht merkt, wenn ihnen von Rechtsextremisten Müll untergejubelt wird.
Schädigungs- und Morddrohungen gegen mich waren häufiger als sonst und ließen sich mit etwas Erfahrung klar rechtsextremistischen Urhebern zuordnen, die sich via Indymedia rege austauschten und mit linksextremistischen Triggerbegriffen tarnten.

Es fanden sich seitens Indymedia keine Ansprechpersonen, denen wir es hätten erklären können, dass sich der Rechtsextremismus mit "AntiAntifa"-Konzepten längst nicht nur gegen "linksautonome" Antifa richtet, sondern weit häufiger gegen die demokratische Antifa und dafür die "Linksautonomen" instrumentalisiert.

Das soll nun überhaupt nicht heißen, es gäbe unter Linksextremisten keine Möchtegern-Terroristen, aber "FalseFlag" solcher vom Tagesspiegel berichteter Art spricht eher für rechtsextremistische Urheberschaft.


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#33

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 03.02.2021 23:02
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Julia Schüssler, ja, nahezu alles kann allseits vorkommen, aber politisch entscheidend ist es, inwieweit es etwas welchen Kreisen "Methode" i.S.v. Häufung hat.

Der Unterschied ist: "Linksautonome" identifizieren sich mit ihrer oft falschen Beflaggung, während Rechtsextremisten, sofern deren eigentliche Flaggen in der Öffentlichkeit keinen Anklang finden, sich darin gefallen, Mist und Schandtaten unter der Flagge des politischen Gegner zu verzapfen, um den politischen Gegner in Verruf zu bringen.

Ich könnte stundenlang davon berichten, denn mir kam man oft auf solche Tour, was ich damals nur deshalb nicht öffentlich machte, weil es bloß Nachahmung provoziert hätte, denn schwierig zu ermitteln.

In einem Leipziger Fall wurden zwar die Computer als Tatwerkzeuge eingezogen, aber die Täterschaft blieb ungeklärt, weil es könne ja sein, dass bloß einer der zwei Rechtsextremisten es allein getan habe.
In einem Augsburger Fall wurde zwar verurteilt, aber "die Strafe zur Bewährung ausgesetzt", weil der Täter im Prozess Reue vortäuschte - und ihm ein Gutachten ein "emotional kaltes Elternhaus" attestierte.
Auf seinem Computer fand sich nicht bloß die Schad-Software und seine Droh-Mail an mich, als deren Absender er sich eine jüdische Organisation hatte einfallen lassen, sondern auch widerliche Schreiben, als deren Urheber er prominente Juden auswies.

Und das schlimmstes Beispiel solchen Treibens - inzwischen älter als 100 Jahre, aber noch immer in aller Welt verbreitet, sind die "Protokolle der Weisen von Zion", von Antisemiten ersponnen und Juden unterstellt.


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#34

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 03.02.2021 23:55
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Frage berechtigt, aber die nachfolgende Mutmaßung weniger, denn Erziehung schafft keine Garantie.


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#35

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 03.02.2021 23:56
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Lb. Georg., sowat "mal unabhängig" von sowat einzubringen, kann nur glücken, wenn im Anlass verschieden, aber so dürfte es dem Totschreiber zur Rechtfertigung dienen.


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#36

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 09.02.2021 01:00
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Bestimmt guter Film, aber ich ertrage das Zuschauen nicht.

Es gehörte zu den schlimmsten Nachrichtenbildern im kurz zuvor noch so jubelnd wiedervereinigten Deutschland.

Dass nicht jeder Terroranschlag verhindert werden kann, ist klar, denn jeder Idiot findet Lücke zur Heimtücke und Mord,

ABER dass sich in unserem Land vor laufenden TV-Kameras tagelang solcher Hass zusammenrotten konnte, ohne dass der Rechtsstaat und die Gesellschaft diese Horden in Ketten legte, war unerträgliches Versagen.

Geschehen in Rostock-Lichtenhagen - 22. und 26. August 1992.

Und die Straftaten ließ man verjähren. - Eine Schande für unser Land.

https://www.zdf.de/filme/das-kleine-fern...-stark-106.html


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#37

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 09.03.2021 14:15
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Als in den frühen Zweitausendern ein Foto von mir und meinen Kindern mit Fadenkreuz drüber auf einer langen, rechtsextremistischen Hateliste gefunden wurde, nebst meiner Anschrift und der Aufforderung zu "phantasievollen Aktionen", lehnte die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen mit der Begründung ab, "phantasievoll" sei ja nicht gleichbedeutend mit kriminell.
Ich hatte damals keine Zeit und Lust, mir diesen Staatsanwalt politisch und rechtlich vorzunehmen, denn wir betreuten damals ehemalige Rechtsextremisten - und die waren bedrohter.

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@Astrid, darum ist mir beim Kränzelegen unwohl, denn da kommt Politik und Gesellschaft zu spät.


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zuletzt bearbeitet 09.03.2021 14:21 | nach oben springen

#38

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 15.06.2021 13:21
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

solange Volksverhetzung nicht strafverfolgt, sondern bloß "beobachtet" wird, wird Volksverhetzung Geschäftsmodell bleiben


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#39

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 21.09.2021 12:25
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

@Georg, auch das macht die Frage wichtig, sehr wohl auch die Gesetzeslage und internationale Rechtslage betreffend.

Meine Wünsche zum #Schusswaffenbesitz:

1. Gegen den Waffensschwarzmarkt mehr Abkommen für internationale Zusammenarbeit,

2. zentrale Datenbank für Schusswaffenprofile aller legal erlangter Waffen, möglichst international, möglichst unter Einbeziehung aller Waffen in Streitkräften und Staatsgewalt, schon ab Produktion.

Daraus folgend Ächtung von Waffenherstellern, die sich nicht dran halten: inländisch Strafbarkeit, international Ausschluss vom Beschaffungswesen und Handel.

3. Hierzulande Strafbarkeit für Mitwissende illegalen Waffenbesitzes und illegaler Schießübungen.

4. Amtliche Pflicht zur Überprüfung von Waffensammlungen, turnusmäßige Waffeninventar-Meldung, bei Säumnis Erlöschen des Waffenbesitzrechts und Waffenbeschlagnahme.

Aber auch im Fall dieses Tankstellenmörders gilt es die Mitwissenden seiner Verpeiltheit zu ermitteln, ob sie den Tatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung erfüllen.

Ich mag es nicht, wenn an solchen Tatorten "Warum?"-Schilder aufgestellt werden, denn für viele Warums lautet die einfache Antwort, dass Wissende wegschauten.

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zuletzt bearbeitet 21.09.2021 12:45 | nach oben springen

#40

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 23.09.2021 13:20
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Und sind die Staatsanwaltenschaften noch im Sommerurlaub?
Sieben Prozent der 35.000 der Hateposts seien illegal. Davon nur 1 Post gelöscht. Ohne Strafanzeige?

Ohne Weitergabe der Studie an die Polizei? Bloß mal so ein bisschen gezählt und daraus einen Betroffenen-Ranking gemacht?

Wollen wir Stimmungen beklagen? Um Stimmung zu machen? Oder wollen wir dagegen vorgehen?

Wo ist der Staat? Der Staat wird von den Geschmähten mehr regiert als von mir.

Ich bleibe für die Initiative-Dialog (.de) im Fadenkreuz rechtsextremistischer und sonstiger Hater, ohne dass ich öffentlich Wind draus mache, denn das schreckt nicht ab, sondern "bestätigt" bloß die Hater, keine Geisterfahrer zu sein, wie es in ihren heute durch Algorithmen befeuerten Echokammern verschlimmert wird, ohne dass unsere hyperschlauen Gesetzgeber auf den Gedanken kommen, die personalisierten Algorithmen zu verbieten.

Ich brachte nur das an die Öffentlichkeit, was polizeilich und gerichtlich Erfolg hatte. Allein das schreckt ab.


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#41

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 23.09.2021 13:40
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Ihr Lieben, wer angefangen habe, ist doch wirklich Sandkasten. Entweder ist eine Schmähung strafbar oder sie es nicht, weil nur ärgerlich oder berechtigt.

Und wer die Straftaten bejammert, ohne Strafanzeigen, Ermittlungen & Verurteilungen zu verlangen, provoziert mit der Folgenlosigkeit bloß Mehrung und schlimmere Straftaten.

Das ist dann kein Sandkastenspiel mehr, sondern gesellschaftliches und Staatsversagen.


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#42

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 24.09.2021 18:05
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

#Rosenkränze reichen nicht & es fehlt dem § 138 StGB an Strafbarkeit für Mitwissende begangener Straftaten, wenn ohne erfolgreiches Bemühen, den Opfern gerecht zu werden
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Obendrein das Wegschauen (trotz Hinweisen) zur Folge hat, dass die Straftaten fortgesetzt werden können, also wenigstens Ermittlungen aus § 138 StGB ermöglicht werden müssten.


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zuletzt bearbeitet 24.09.2021 18:31 | nach oben springen

#43

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 05.10.2021 23:25
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Detlef, stimmt, aber ich beneide die Strafgerichte nicht, denn "nur die Lieberen bessern sich", während viele im Strafvollzug schlimmer werden.
Wir haben wenig Konzept gegen wiederholte Straffälligkeit.

Und m.E. liegt es daran, dass im niederschwelligen Kriminalitätsbereich schneller reagiert werden müsste:

Entweder Bußgeld oder rasche Verurteilung, aber dann nicht mit Gefängnis, sondern mit Arresten.

Auch für den Jugendstrafprozess machte ich oft Vorschläge, aber unsere Legislative scheint ein bisschen zu faul, sich dieser wichtigen Probleme anzunehmen.


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#44

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 20.10.2021 14:13
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Detlef P., kurzgefasst: Mit "schmal" meinte ich "schwache Persönlichkeiten" und Komplexgetriebene, die sich für privat Erlittenes oder privates Scheitern rächen.

Und obgleich es Privates ist, kann sich die Rache auch politisch austoben = Vergesellschaftung eines privaten Problems.

Das hat nüscht Zwangsläufiges, aber oft ist es so - und mir scheint es aus Verletzungen seltener, dass humanistische Schlussfolgerungen gezogen werden.

Zu fiesen Rücksichtslosigkeiten lassen sich allerdings auch "starke Persönlich" hinreißen, denn es wird ja oft mit Erfolg gelohnt.

So können schwache & starke Persönlichkeiten nach dem Strolchen-Motto leben: "Man muss ein Schwein sein."

Gleichwohl ist mein Menschenbild eher positiv, denn wenn sich ein Erfolg gleichermaßen beschwerlich erzielen lässt, dann dürften sich die Menschen gewöhnlich für den guten Weg entscheiden.

Schlussfolgerung daraus lautet: Es lohnt, die böseren Weg beschwerlicher zu machen.


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zuletzt bearbeitet 20.10.2021 18:46 | nach oben springen

#45

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 25.10.2021 15:49
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

na, wenn es in der Vergangenheit und jetzt wieder keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, dann kreide ich es der Berliner Staatsanwaltschaft oder dem Gesetzgeber an, denn #Staatsversagen wiegt mir schwerer als das individuelle und parteipolitische Versagen

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Georg, ich sehe es nicht im Rahmen des Legalen - und wenn es anders gesehen wird, dann halte ich die Gesetze für falsch

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Jürgen, mit "Hufeneisentheorie" mag ich mich nicht befassen, denn als ehemaliger Pferdehalter bleiben mir Hufeisen den Hufen vorbehalten - und an Extremismustheorie genügt mir eigene.

Aber es fehlt mir nicht an Phantasie, warum solche "Hufeneisentheorie" manchen Leut' sehr gefällt und anderen so gar nicht gefällt.

Letztere sollten sich dann aber hüten, bei linksextremistischen Anlässen auf rechtsextremistische Anlässe zu verweisen, denn das bedient sowohl das stereotype PingPong von Extremisten als auch derer, die zwischen Extremisten nicht unterscheiden wollen.

Also diesen Fehler machen hier viele meiner Facebook-Kontakte.


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