#1

Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 05.05.2017 10:40
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Könnte ausgearbeitet in die Nazis.de-Seite

++ Reformbedarf ++
Bekommen vermutlich in 2 Jahren ihre "Verhandlung".
Was würde ich mit solchen Gestalten machen, denn bloße Empörung halte ich für unwürdig.
Da aus solchen Strolchen ja nun nicht unbedingt Engelchen werden müssen und ich an die heilsame Wirkung hoher Reaktionsgeschwindigkeit glaube, dass bei hinreichender Beweislage eine schnelle Verurteilung möglich sein sollte,
- z.B. 14 Tage Strafarrest in wirklich langweiliger Ausnüchterungs- und Ernüchterungszelle,
- oder 24 Hausarrest ohne Besucher, Essen auf Rädern, kein TV, kein PC und kein Smartphone, denn 110-Notruf-Gerät kann genügen.
Dann wieder: "Tschüss! Bis zum nächsten Mal."
Für Wiederholungsfälle gibt es Verlängerung.
Es ist absoluter Käse, mit solchen Leuten anders umzugehen.


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#2

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 18.07.2019 16:55
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Zum Umgang mit den bei Rechtsextremisten entdeckten "Todeslisten"

Zunächst mal gehören alle benachrichtigt, die auf solchen Listen stehen - und bei wem gefunden, denn dann würde ich einfach mal mit meinen strafrechtlichen Argumenten vor Gericht ziehen.


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#3

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 10.10.2019 02:56
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

#Halle
jeder "Like" für Hetze, Antisemitismus und Nationalismus ist Mitschuld

- ich erwarte von unserer Gesellschaft, dass sich um die Opferfamilien gekümmert wird und ihnen hohes Schmerzensgeld zukommt.

- ich erwarte von den Strafverfolgungsbehörden, dass sie in die Tiefe des Täterumfelds ermitteln, denn mir kann niemand erzählen, dass niemand von solch' Strolch und seinen mörderischen Absichten wusste.

- ich erwarte von Politik, Justiz und Polizei, dass nicht mehr länger zugeschaut wird, wie Rechtsextremisten unserer Gesellschaft auf der Nase rumtanzen.

- von uns allen muss erwartet werden können, dass wir jederlei menschenverachtende Gehässigkeit überzeugend und entschieden zurückweisen.


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#4

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 10.10.2019 03:40
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Bilder vom Täter veröffentlichen?

Kommt drauf an, wie es gemacht wird, ob man ihn zum Satan verklärt und damit überhöht, ob die Opfer zu kurz kommen u.v.m.

Richtig wäre es, diesen Strolch aus seiner braunen BlackBox zu holen und mit seinem Gesindel nebst Biografien auszupacken.

Bei Breivik und Zschäpe kam mir in allen Reflexionen zu kurz, was mir offensichtlich schien, dass sie per Terrorismus ihre familiären Dramen "vergesellschafteten".

Überhaupt scheint mir solch' "Vergesellschaftsmoment" so wesentlich wie umgekehrt der gesellschaftliche Rückhalt, den es für solche Verbrechen braucht.


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#5

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 12.10.2019 01:03
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

ich fordere "Besinnung" schon aus Prinzip, ob dem nun gefolgt wird oder nicht. Drum kann man die AfD ruhig auch zur Selbstauflösung auffordern.
Zielführender wäre es allerdings, wenn wir bspw. Meuthen sein rassistisches Hetzen gegen Flüchtlinge strafrechtlich verleiden, wie es sich auf den Facebook-Auftritten aller AfDler findet, den völkischen Hass schürt und in neonazistischem Terrorismus Ausdruck findet.


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#6

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 18.10.2019 16:01
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Dann hast du Glück, denn meine Wohnung wurde schon mehrfach von reexen Strolchen angegriffen, Morddrohungen seit den frühen Achtzigern, Erpressungsversuche mittels Bedrohung Angehöriger, ...
Und der Staatsschutz nur selten engagiert oder mit Ratschlägen, ich solle mich weniger zeigen oder umziehen, kleine Schulung, wie sich das Personal vor Briefbomben schützen könne usw.

Wenn Ermittlungen erfolgreich waren, gab es nur in einem Fall milde Strafe, "weil emotional kaltes Elternhaus" - und nach dem Prozess war von der Reue nichts mehr.
http://unsere.de/prozess_in_augsburg_20011126.htm

In anderem Fall war nicht auszuschließen, dass es bloß einer der beiden aussageverweigernden Brüder allein gewesen sei.

In anderem Fall war der Berliner Staatsanwaltschaft die Verbrechensandrohung nicht eindeutig genug, als man mich auf einer reexen Internet-Adressenliste mit meinen Kindern fand, ein Fadenkreuz über dem Foto, Beschreibung meiner Aktivitäten und Aufforderung zu "phantasievollen Aktionen".
Kurz darauf war diese Liste zwar weg aus dem Netz, aber keinerlei Auskunft, ob und welche Ermittlungen zur Abschaltung führten.

Mein Eindruck zu oft:
1. Der Verfassungsschutz schützt die Verbrecher durch Behinderung der Polizei und redet es damit heraus, dass die "Beobachtung" der Aufdeckung größerer Netzwerke diene.
2. Der (polizeiliche) Staatsschutz wird nur aktiv, wenn man an die Richtigen gerät.
3. Die Justiz teils überfordert, teils desinteressiert, aber teils auch angsthasige Staatsanwälte, rechtsextremistischen Straftätern überhaupt nachzusteigen.


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#7

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 30.10.2019 17:13
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Obendrein gibt es reichlich ängstliche Exekutive und Judikative, die sich lieber Kleinkriminelle vornehmen als die mafiösen Netzwerke von Rechtsextremisten.
So wurde ich vom Staatsschutz - anstatt Morddrohungen nachzugehen - "beraten", in Sachen Antifaschismus "kürzer zu treten".

Es kommt sehr drauf an, auf wen man trifft, denn in anderen Fällen zeigte man sich engagiert und ermittelte erfolgreich, aber dann sabotierte die Justiz mit Bewährungsurteil durch derart Milde, dass dem Verurteilten eher bloß Schmunzeln statt Reue und Lerneffekt war.


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#8

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 05.11.2019 19:50
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Lb. Bernd, deine Sicht ist politischer Reflex auf die ständig nach Verschärfung plappernden Leute, die unter Außerachtlassung von Folgen eher bloß Selfmarketing treiben, Ritter drakonischen Law&Orders zu sein.

Aber Rechtswissenschaft kann so viel mehr als die Pingpong-Argumentation in Talkshows, vor deren Oberflächlichkeit in die Gesetzgebung findet.

Darum: Bessere Gesetze = leichtere Anwendung, mehr Vollzug.

So geht es zwecks Effizienzerhöhung bspw. um Vernetzung mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht, denn Bußgeldbescheide schreiben sich schneller als Strafanträge und Urteile, die dann oft erst im Widerspruchsverfahren zu schreiben wären.

Besonders im Jugendstrafrecht, denn wenn Erziehungsmaßnahme erforderlich, dann sind späte und lange Verfahren hinderlich.
Deshalb müsste die Exekutive mit speziellen Pädagogen rasche und geeignete Bußen anordnen können, während wiederum erst der Widerspruch in den aufwendigen Jugendstrafprozess führt.

Usw. usf.

Im persönlichen Gespräch leuchtete es schon vielen Politikern ein, aber sie haben zuviel anderes zu tun. Und ich bin eigentlich lieber völkerrechtlich unterwegs, denn dort wird am meisten zerdeppert.


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zuletzt bearbeitet 05.11.2019 19:50 | nach oben springen

#9

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 05.11.2019 19:55
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Ja, das erlebte auch ich schon ganz oft. Und immer wieder lasse ich es Polizisten und Staatsanwaltschaften durchgehen, weil eigentlich andere Hobbys als deren Erziehung zur Pflichterfüllung.


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#10

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 11.11.2019 17:02
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Lb. Antje M., es wäre doch schon gut, wenn auch Ihnen wenigstens zwei zum "9-Punkte-Plan" einfielen.

Aus aktuellem Anlass:
Dass an Gedenktagen und Gedenkstätten des antisemitischen Terrors und Massenmords keine rechtsextremistischen Demonstrationen stattfinden dürfen, wenn man sie denn überhaupt erlauben möchte, denn ich halte unser Grundgesetz für antifaschistisch, so dass jegliche Aktivität, die darauf gerichtet ist, Menschen ob ihrer Herkunft, ihrer Sprache oder der Religion auszugrenzen, verboten sein müsste.

Oder Fake-News betreffend:
Wer wissentlich Falschmeldungen in die Welt setzt oder leichtsinnig verbreitet, die geeignet sind, bspw. Flüchtlinge, Juden, Muslime und andere Minderheiten in Misskredit zu bringen, sollte wenigstens ein Bußgeld bezahlen müssen - und im Wiederspruchs- oder Wiederholungsfall härter sanktioniert werden, denn vielen Faschos ist es wie "Spiel", unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu hetzen.

Oder den Verfassungsschutz betreffend, von dem es weit weniger braucht und effektiver als ausschließliche Bundesbehörde, wobei es viel mehr darauf ankommt, dass die Polizei und Justiz hinreichender auszustatten wäre, denn die Aufklärungsquoten im Bereich politisch motivierter Straftaten ist zu niedrig, um abschrecken zu können.

Reformen im Jugendstrafprozess, denn weniger Erziehungseffekt, je weiter die Straftaten zurückliegen.

Und vieles mehr.


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#11

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 13.11.2019 15:00
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Vor Jahren fuhr ich mal zur Polizei Hadlichstraße/Pankow, stellte im Empfang eine große Tasche auf den Tresen und sagte: "Bitte nur staunen und nicht erschrecken, denn hier sind gefundene Waffen drin." Gezuckt wurde trotzdem.
Vertrauen baute sich auf, denn auch ich trat deutlich von der beim Spruch geöffneten Tasche zurück. Nun nahmen die Beamten Waffe für Waffe heraus, Pistolen, Stichwaffen, Schlagringe, ... - der verstorbene Mieter war mal Rockerboss - und offenbar nie überprüft.

Nebenbei: "Eine Seele von Mensch", wenn er mir begegnete, aber sein Nachlass eine einzige Katastrophe biografischen Elends und schlimmer Devotionalien.

-------------------

Tja, "Polizei holen" sachte ich meinen Mitarbeitern auch, aber die Heeresausstattung befand sich schon im PKW. Der ganze Kofferraum voll, die Polizeistation ganz in der Nähe.
Vieles musste ich sogar wieder mitnehmen, "weil bloß Attrappen", als könnten mit denen keine Verbrechen verübt werden, "denn" die Polizei sei kein Schrottplatz.


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zuletzt bearbeitet 13.11.2019 15:13 | nach oben springen

#12

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 23.11.2019 16:50
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

NPD-Demo gegen NDR-Journalisten

Tja, wenn die Staatsanwaltschaft den Reexen nicht wegen Volksverhetzung und Nötigung strafrechtlich kommt, dann isses denen halt "Freizeitgestaltung".


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#13

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 26.11.2019 16:34
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

Klaus Bönning, der § 90 a StGB ist mir ein problematischer Paragraph, denn "beschimpfen oder böswillig verächtlich machen" ist reichlich unbestimmt und deshalb kaum anwendbar im Lichte der Meinungsfreiheit.
Desgleichen mit "Verunglimpfung" aus Nr.2.

Ich würde es lieber auf Tätlichkeiten abgestellt sehen - und dann eben auch nicht nur auf Deutsches bezogen.

Und das Strafmaß ist mir zu hoch - und ich plädiere ohnehin für gestufte Reaktion, zunächst Bußgeldverfahren und nur bei Widerspruch oder Wiederholung Strafverfahren.
Das würde auch die Justiz entlasten.


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#14

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 01.01.2020 16:25
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

@Gast Siegfried J., wie schaut es mit deinem Vorstrafenregister aus, denn Leute mit gesundem Verhältnis zur Rechtsordnung wünschen Mitmenschen keine Vergewaltigung oder selbstjustiziellen Hausbesuche.
Mit derlei öffentlichen Verlautbarungen latscht du in den Fettnapf des § 111 StGB.
Irgendwann ist es auch für dich mit dem Jugendstrafrecht vorbei. Also übe dich rechtzeitig, ansonsten gibt es Probleme mit etwaigen Bewährungsauflagen - und ob sich das lohnt, immerzu den Schmuddelboy Auslauf zu lassen, würdest du dich nach zu üppiger Häufigkeit spätestens hinter Gittern ärgern.
Dort bessern sich Rechtsextremisten zwar nur selten, aber "Strafe muss sein" = nicht nur meine Meinung.


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zuletzt bearbeitet 01.01.2020 16:35 | nach oben springen

#15

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 28.01.2020 19:52
von Markus Rabanus • 10.087 Beiträge

@Lothar, da ließe sich strafrechtlich bspw. nachbessern, wenn die Verleumdung von Personen öffentlichen Interesses Offizialdelikt würden, wodurch sie stärker aus der "Schusslinie" kämen und sich weniger persönlich mit ihren Verfolgern auseinandersetzen müssten.

Anderes Beispiel: #Fakenews, die zu Zwecken der Volksverhetzung verbreitet werden, müssten halt auch als Volksverhetzung verfolgbar sein - und zwar auch in Fällen leichtsinnigen Verbreitens, wie es massenhaft auch hier in FB stattfindet und "Stimmung macht".
Wenn dazu der § 130 StGB nicht ausreicht, dann gehört er nachgeschärft.
Anderes Beispiel: #Hausfriedensbruch und auch wieder strafbare #Ruhestörung, wenn Rechtsextremisten vor meinem Haus mit nationalistischen Parolen vorbei spazieren, denn das gehört sich nicht.

Anderes Beispiel: #Untersuchungshaft, wenn sogar Polizei Zeuge wurde, wenn mir mit Mord gedroht wurde. Dann darf nicht ausreichen, dass jemand einen "festen Wohnsitz" hat.
Und Polizisten, die es als "Lächerlichkeit" auffassen, gehören aus dem Polizeidienst entfernt.
Ganz vieles, womit wir zu wenig fordern und durchsetzen.

"Wo ist die Haltelinie?" Das Standardfrage allen Strafrechts, denn bis dahin muss Missbilligung genügen.
Und die "Wortdreher"? - Mir ist es lieber, wenn sie sich "verdrehen" müssen ;-) Wird es zu offensichtlich aus Kontext und Biographie, dann spreche ich mich für Schaffung eines Ordnungsrechts aus, welches mit Bußgeldern ohnehin viel pädagogischer wirken kann als "drakonischen Strafen" nach um Jahre verschleppten Prozessen erwartet werden darf.

Und der Aufwand von Strafprozess dann halt nur, wenn Widerspruch oder Wiederholungstäter.


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