Igor S., nicht ganz richtig, was du schreibst,
denn sehr wohl kann ich eine Partei für "verfassungswidrig" halten und es auch öffentlich kundtun,
wenngleich mit juristischen Risiken, denn die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und das Parteiverbot ist dem BVerfG vorbehalten ist,
aber eben dann bloß noch feststellend, was vorher schon war.
Mit reichlich Ermessensspielraum, denn ein Parteiverbot ist uns schon noch wat sehr Heftiges.
Ruprecht Polenz schreibt, dass wir entschlossen seien, den Kampf gegen die AfD politisch zu führen.
Okay, das kann klappen, bislang klappte es schlecht.
Das Politische genügt nicht, wenn die juristische Seite vernachlässigt wird,
- wenn bspw. wegen Volksverhetzung ergangene Haftstrafurteile "zur Bewährung ausgesetzt" werden,
- wenn bspw. der Verfassungsschutz "beobachtet", während es dringlicher wäre, kriminalpolizeilich aufzurüsten, um rechtsextremistische Täterkreise zu ermitteln und auszuheben, denn Straftaten gibt es zu genüge und zu viele unaufgeklärt.
Auch gesetzgeberisch sind Reformen erforderlich,
a) dass die politische Verleumdung von Personen nicht immer nur deren Strafantrag bedarf, sondern auch als Offizialdelikt verfolgbar ist, wenn schon nicht als Volksverhetzung.
b) den Umgang mit Fake-Meldungen betreffend, sowohl die Urheberschaft als auch die leichtfertige Weiterverbreitung betreffend.
Die Grenzziehung zum hohen Gut der Meinungsfreiheit ist kompliziert, braucht Unterscheidungsschärfe, aber ist erforderlich, wenn wir nicht im Lügenmüll versinken möchten.
Meinung und Tatsachenbehauptung wissen wir zu unterscheiden.
Wer Tatsachen behauptet, ohne sie beweisen zu können, darf sie dann eben nur als persönliche Mutmaßung äußern, denn die Meinungsfreiheit hat lügenfrei zu sein.