Thomas S., warum ist Ihnen das ein Gegenargument?
Ich sehe es tatsächlich so, dass jeder an einem völkerrechtswidrigen Krieg Beteiligte verhandelt und im Falle der Schuldhaftigkeit verurteilt gehört.
Darum befürworte ich den IStGH und auch in heutigen Kriegen die Kriegsgefangenschaft, wenngleich sie mir aus Gründen des ethischen Fortschritts human stattzufinden hat, um sich nicht selbst eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig zu werden.
Und dennoch hinkt Ihr Vergleich, denn der Unterschied ist groß, dass es eine Allgemeine Wehrpflicht gab und keine Pflicht, in Vernichtungslagern zu arbeiten, es sei denn, jemand gehörte zu den vielen Millionen, die in solche Lager verschleppt wurden, zu Zwecken der Zwangsarbeit und Ermordung.
Können Sie das ein bisschen nachvollziehen?