#1

IGStH

in Friedensforschung.de 07.03.2021 00:28
von Markus Rabanus • 10.091 Beiträge

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zuletzt bearbeitet 15.10.2021 21:32 | nach oben springen

#2

RE: IGHSt

in Friedensforschung.de 07.03.2021 00:29
von Markus Rabanus • 10.091 Beiträge

Allenfalls mit Ausnahme der durch UNO-Charta sakrosankt privilegierten fünf Sicherheitsratsmächte haben sich alle Staaten gefallen zu lassen, dass ihr Tun rechtlich beurteilt wird.

Wenn nicht vom IGH entschieden, dann steht jedem Staat und jeder Allianz das Recht zum Urteilsspruch in internationalen Streitigkeiten und Menschenrechtsverletzungen zu.

Allerdings schließt solches Recht die Durchsetzung von Sanktionen nur dann ein, wenn der verurteilte Staat den IStGH entweder anerkannt hat oder die Sanktionen im Falle eines widersprechenden UNO-Entscheidung als hinfällig versprochen verkündet werden.

Weil der IStGH als multilaterales Abkommen gegenüber den Vereinten Nationen nachrangig ist.


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