KORREKTUR >> Baerbock hat einen Master der London School of Economics in „Public International Law“ (LLM).
Vorher schrieb ich:
Brigitte B., nein, auch Baerbock hat kein "Völkerrecht studiert", sondern sich ihre Biografie aufhübschen lassen, wie es so viele tun, indem sie aus sonstigen Lebensepisoden anderes machen. Das nahm ich ihr damals still übel und wählte sie.
#Völkerrecht ist nur in Details kompliziert, vieles superleicht, weil "kleinster gemeinsamer Nenner", auf den sich immer erst viele Staaten einigen mussten, um überhaupt "Völkerrecht" zu werden.
Aber aus vielen Gründen interessieren sich für das Völkerrecht viele Menschen und Politiker zu wenig:
Drei Gründe hauptsächlich:
1. Wir glauben uns gerne im Recht & auf Seiten der Guten gegen die Bösen - und achten zu wenig darauf, worauf sich mit den Bösen völkerrechtlich geeinigt wurde >> Geltung der UNO-Charta.
2. Für politische Macht genügt es, denen zu gefallen, die einen wählen können und sollen.
Die Menschheit hat nur sehr indirektes "Weltparlament". Daraus ist viel Nationalismus und Regionalismus, viel Lobbyismus, Opportunismus und Subjektivismus.
3. Auch in der Juristerei ist Völkerrecht nur Nebenfach, für das Staatsexamen irrelevant & beruflich allenfalls für das Handelsrecht interessant.
So schwer diese Gründe wiegen, ist die Erlernung des Völkerrechts dennoch leicht, denn in den Hauptsachen und künftigen Anforderungen wie "Kategorischer Imperativ".
Meine Literaturempfehlung liest sich gut & schnell, ist auch sehr preisgünstig, ob E-Book 7,49 € oder Taschenbuch 8,95 €
>> Die Autorin hervorragend >> Angelika Nussberger, Prof. & war z.B. Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Buchtitel: "Das Völkerrecht: Geschichte, Institutionen, Perspektiven" (Beck'sche Reihe 2478), 129 Printseiten.
Das Buch ist zwar von 2009, aber a) tut sich im Völkerrecht leider nur wenig, b) ich kaufe jedes Jahr aktuelle Auflagen anderer Völkerrechtsdozenten, die erheblich teurer sind und mehr ins Detail gehen, aber einige davon sogar noch in "20. Auflage" die selben Fehler präsentieren, die sie ursprünglich von einander abschrieben, weil eben auch Professoren für Völkerrecht in ihrer Lehre hauptsächlich Staats- und Verfassungsrechtler sind, folglich das Völkerrecht mitunter nicht wirklich durchdringen.
Während des Studiums fiel es mir gar nicht so auf, denn auch ich studierte wenig Völkerrecht - eher bloß zu Zwecken der Rechtsvergleichung Ost und West, für die es typisch war, sich gegenseitig Rechtsbrüche vorzuwerfen, nichts vorwärts bringen zu wollen - nur die anderen zu ärgern.
Dass beide Seiten in der Lehre z.B. den Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags unterschlugen, merkte ich erst später, als ich endlich auch aus Lehrbüchern blockfreier Staaten erfuhr, dass die Atomwaffenstaaten vollständige Atomwaffenabrüstung versprachen, während unsere Lehrbücher so taten, als seien die Hauptplichten daraus, dass die einen den anderen Atomwaffenverzicht versprachen und dafür im Gegenzug deren Unterstützung für "friedliche Atomenergienutzung" bekommen sollen.
Erst dann fand ich es auch in weniger renommierten Lehrbüchern und las endlich selbst den Atomwaffensperrvertrag, wie es eigentlich obligatorisch 1. Schritt ernsthaften Studiums gewesen wäre - auf allen Rechtsgebieten, nicht nur des Völkerrechts.
Seither treibe ich meine Art.6-Kampagne und setzte sie auch hier & da durch, z.B. im Onlinelexikon der Bundeszentrale für Politische Bildung.
Auch meine Anliegen "UNO-Pazifismus" usw. sind nicht bloße Marotte, sondern wirklich geltendes Völkerrecht, nur halt nicht angewandt - und das eben auch deshalb, weil zu viele zu wenig vom Völkerrecht kennen.