Reinhard B., dann bitte mal richtig aufpassen, denn ich beantworte es Punkt für Punkt & wirklich gut, dass Sie mir und nicht anderen mit Erwiderung kommen, denn auf andere treffen solche Vorwürfe zu:
1. Wenn es nach #Völkerstrafrecht ginge, dann müssten sich auch die MDBs vor Gericht verantworten, die den Afghanistankrieg legalisierten, denn er war völkerrechtswidrig, allenfalls "geheilt" durch späteres WSR-Mandat.
Das Völkerstrafrecht gilt aber leider nur denjenigen Staaten, die den IStGH anerkennen, es sei denn genügende Einigkeit im Weltsicherheitsrat, die dann entsprechende Tribunale beschließen können.
Allerdings hätte es mehr Verfahren vor dem IStGH geben müssen - und ich forderte es z.B. gegen Blair.
2. Wer wie Sie (und andere) die Forderung nach Bestrafung von Kriegsverbrechern von Bestrafung früherer Kriegsverbrecher abhängig machen möchte, tut den heutigen Verbrechern großen Gefallen und dem Recht keinen.
3. Sie meinten mit USA & Waffengewalt gegen Gerichte wahrscheinlich nicht den IGH, sondern den IStGH.
4. #Doppelmoral war schon unter 2. angeschnitten, aber weil es so wichtig ist, jetzt nochmal anders:
Doppelmoral sollte nur beklagen, wer sie nicht selbst walten lässt, aber dessen befleißigen sich viele, die für das Recht einzutreten heucheln, aber nicht das Recht, sondern das Unrecht zum Maßstab für Unrecht machen - und so das Unrecht mit Unrecht rausreden, das Recht auf die lange Bank schieben.
Das können Sie besser:
Also fordern, dass die Welt richtiger wäre, wenn sich Putin vor Gericht verantworten müsste
und zwar unabhängig davon, ob ein G.W. Bush vor Gericht kam, was Sie freilich ebenfalls fordern können, aber ohne es einem Prozess gegen Putin zur Voraussetzung zu machen.
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