#1

Arbeitsrecht

in Sonstiges 11.03.2018 17:00
von Markus Rabanus • 10.092 Beiträge

Also klarstellend: Geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit usw. müssen arbeitgeberseitig teurer sein als Beschäftigungsverhältnisse, die hinsichtlich Kündigungsschutz, Tarifhöhen usw. dem Leitbild des Arbeitsrechts entsprechen.

Nur wenn die Sonderbeschäftigungsverhältnisse teurer als die Leitbild-Arbeitsplätze sind, wird Anreiz zur fairen Beschäftigung sein.

Auf welche Weise teurer? Vor allem durch höhere Arbeitgeberleistungen an die Sozialversicherungen, aber auch durch höhere Löhne als für die Stammbelegschaft.
Dadurch wird die Stammbelegschaft keinesfalls "benachteiligt", es sei denn, sie ließe sich in Sonderbeschäftigungsverhältnisse locken.

"Betriebsbedingte Kündigungen" zwecks Austausch von Stammbelegschaft gegen Leiharbeit usw. sollten mit Wirtschaftsstrafrecht geahndet werden.


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