exakt, aber "kompliziert" allein für die Briten, denn gescheitert ist gescheitert - und wenn die EU oder GB den Sack nicht zu macht, dann bleibt GB drin.
Und zwar auch ohne weiteres Referendum.
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GB's einseitiges Widerrufsrecht erlischt & der EU-Verbleib hängt von gegenseitiger Verlängerung der Verhandlungen ab.
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Ja - und mit anders lautenden Beschlüssen bedienen sie inzwischen einander.
Das "einseitige Widerrufsrecht" steht nicht im Art.50, sondern scheint durch die EuGH-Entscheidung v. 10.12.2018 eingeführt.
Bislang las ich nur journalistische Kommentare, zumal ich eigentlich nicht damit rechnete, es würde relevant. Einige Leute offenbar doch - und lagen richtig, wie sich jetzt anbahnen kann.
Folgende Überlegung: Wenn schon der Kündigende nach Auffassung des Gerichts eine einseitiges Widerrufsrecht zur genannter Frist aus Abs.3 haben soll, so wäre kein Grund ersichtlich, warum sich nicht auch die "Widerrufsfrist" einvernehmlich verlängern ließe.
Der maßgebliche Absatz 3 lautet:
"Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern."
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Art.50 Abs.1 ist ebenfalls spannend, denn da steht nichts von "Kündigung" oder "Austrittsankündigung", sondern lediglich eine "Austrittsabsicht".
"Absichten" habe ich viele. Und "bekunde" sie fortlaufend, aber nur wenige davon werden Realität ;-)
Abs.3 gibt zwar beiden Seiten die Möglichkeit, die "Absicht" entweder einvernehmlich oder vertragslos zu vollziehen, aber eben auch die Möglichkeit zur Fristverlängerung.
Nichts lässt darauf schließen, dass sich solcher Vorgang nicht vielfach wiederholen ließe. Allerdings macht sich die Politik damit nicht sonderlich glaubwürdig.
Das Wichtigste (und so auch wieder bei meinem ersten Posting):
Art.50 schließt m.E. nicht aus, die Austrittsverhandlungen beiderseitig zugunsten des GB-Verbleibs in der EU zu beenden.
Dann wäre es GB's innenpolitisches Problem, ob es ein weiteres Referendum gibt.