Am 3. Juli 2013 lehnte die Bundesrepublik Deutschland das Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden mit der Begründung ab, das Auswärtige Amt und das Innenministerium sehe die Voraussetzung für seinen Asylantrag als nicht erfüllt an.
Die formaljuristische Argumentation lautet, dass Snowden den Asylantrag nicht vom Ausland her stellen dürfe. Folgt man solcher Argumentation, dann hätte Snowden zunächst nach Deutschland einreisen müssen - und wäre hier angekommen mit dem us-amerikanischen Auslieferungsersuchen konfrontiert worden. Dem KRONZEUGEN für den NSA-Skandal wurde also zugemutet, US-Strafverfolgung zu riskieren.
Überdies ist die formaljuristische Argumentation absurd, denn wenn das dt.Asylrecht den Inlandsaufenthalt als Voraussetzung für das "Asyl-Antragsprüfungsrecht" statuiert, so bleibt es dem Staat unbenommen, auch "Asyl-Bitten" positiv entscheiden zu dürfen. - Mal ganz abgesehen davon, dass die aus Nazi-Deutschland vertriebenen und geflohenen Juden in keinem Land auf Erden Aufnahme gefunden hätten, wenn dort die heutigen Verfahrensnormen Deutschlands gegolten hätten. Es hätte zunächst der illegalen Einreise bedurft. Das heutige Regelwerk stellt also den ursprünglichen Sinn des Asylrechts auf den Kopf. - Am 27.Januar werden Kränze gelegt und Reden gehalten, denen die Realpolitik entgegen steht.
Wie völkerrechtswidrig sich die USA in Szene setzt, wurde am Vortage der Asylablehnung bekannt, als die Maschine des bolivianischen Präsidenten Evo Morales am 2. Juli 2013 in Wien zur Zwischenlandung gezwungen wurde, um das Flugzeug nach Edwad Snowden zu durchsuchen. Der Vorfall wurde von Generalsekretär Ban Ki-moon als Verletzung der Immunität von Staatsoberhäuptern gerügt. Die Bundesregierung schwieg.
Warum Snowden Asyl verdient:
Ohne Edward Snowden wäre es bloß Gerücht geblieben, dass die US-Geheimdienste ihre Anwesenheit und Mittel missbrauchen, alle Bürger, alle Vereinigungen, Institutionen und Unternehmen, sogar die Bundeskanzlerin auszuspionieren und mittels sogenannter "Selektoren" nach Belieben zu rastern.
Dass der NSA-Untersuchungsausschuss kein Asyl für Snowden durchsetzte und mit läppischen Verlautbarungen die Arbeit beendete, lässt auf die stillschweigende Billigung der US-Spitzelei seitens unserer Regierungen schließen.
Das hat sich zu ändern. Auch Spitzelei auf Gegenseitigkeit taugt nicht zur Ausrede, sondern ist KRIMINELL und zu verfolgen.
Die in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien sind aufgefordert,
1. Edward Snowden Asyl zu bieten und gegen jederlei Angriffe seitens Dritter zu sichern, wozu auch Verhandlungen mit den USA sinnvoll erscheinen - und zwar ruhig auch in Richtung "Einstellung des Verfahrens", denn der NSA-Skandal kann die Welt sehr wohl vorwärts bringen - in Richtung wahrer Völkerfreundschaft, zu der sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichteten.
Für Unterbringung, Einkommen und gesundheitliche Versorgung können wir als Private einstehen.
2. Die künftige Bundesregierung soll Initiativen in die bilateralen, multilateralen Beziehungen, vor allem in die Vereinten Nationen einbringen, um die geheimdienstliche Politik einzuschränken und völkerrechtlich zu verbieten, indem für die internationale Sicherheit betreffenden Belange eine Beweislastumkehr Völkerrecht wird und die dafür erforderlichen Kontrollmechanismen bilateral, multilateral und schließlich unter Federführung der Vereinten Nationen realisiert werden.
3. Es braucht ein Whistleblowergesetz.
Inzwischen sitzt Snowden seit fast 5 Jahren in Moskau fest. Auf Putins Gnaden. Das ist eine Schande für uns alle, auch wenn es viele nicht einsehen mögen..
Am 3.Juli 2018 wird nachgefragt, was die Bundesregierung geschafft oder unterlassen hat.
Markus S. Rabanus 2018-01-30 UNFERTIG
http://inidia.de/snowdenday.htm