#1

UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 15.11.2017 03:19
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

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#2

Generalversammlung demokratisieren

in Friedensforschung.de 15.11.2017 03:40
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Was ließe sich aus der UNO-Generalversammlung machen?

Abstimmungen sollten zweifaches Ergebnis ausweisen:
1. Wie viele Staaten zustimmten, gegenstimmten, sich enthielten (so ist es jetzt)
2. Wie viele Menschen diese Staaten repräsentieren. Das wäre allerdings bloß Mehrheitswahlsystem. Könnte wiederum abgemildert werden, indem nur derjenige Stimmenanteil in geltend gemacht werden kann, wie die Vertreter bei letzten Nationalwahlen tatsächlich für sich gewinnen konnten.

Jedenfalls gehört relativiert, dass Zwergstaaten das gleiche Stimmgewicht wir riesige Staaten haben, denn das eigentlich demokratische Prinzip lautet: "Ein Mensch, eine Stimme."

Gegenargument: Das würde auf

Fragestellungen:
1. Läuft das vielleicht eher auf "demographische" anstelle von demokratischer Politik hinaus?
2. Welche Fragen sollten mit Staatenmehrheit und welche Fragen mit Menschheitsmehrheit entschieden werden?
3. Oder wenn beides eine Rolle spielt, wie wäre dann damit umzugehen, wenn die Entscheidungen der Zählweisen einander widersprechen? Vielleicht dann Entscheidung durch den IGH, welche Zählweise der Entscheidung angemessener erscheint.


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zuletzt bearbeitet 16.11.2017 21:10 | nach oben springen

#3

Reform des Weltsicherheitsrats und Gewaltenteilung

in Friedensforschung.de 19.02.2018 13:59
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Ein Modell unter vielen:

A) Die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrates ist auf folgende Gegenstände einzugrenzen:

1. Vermeidung und Entscheidung militärischer Konflikte zwischen Staaten und Bürgerkriegsparteien.

2. Unterbindung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

3. Entscheidungen zur kollektiven, humanitären Hilfe in Kriegen oder sonstigen Katastrophen, die alle Staaten nach Maßgabe ihrer Wirtschaftskraft zu erbringen haben.

4. Durchsetzung der eigenen Entscheidungen, Durchsetzung von Entscheidungen des Weltgerichtshofes und der UNO-Generalversammlung, so auch die Eintreibung von Finanzierungsbeiträgen betreffend.

5. Durchsetzung der Kollektivhaftung aller Staaten für die Folgen einer Weltsicherheitsratsentschließung oder organkombinierten Entschließung, sofern und soweit der Weltgerichtshof nachträglich die Fehlerhaftigkeit feststellt.

B) Entscheidungsverfahren im Weltsicherheitsrat:

1. In einem ersten Schritt sollen sich die Ständigen Mitglieder ihr Vetorecht auf Belange ihres anerkannten Staatsgebiets beschränken, um den Missbrauch des Vetorechts zu imperialen Rivalitäten einzudämmen.

2. Im Gegenzug sollen Entschließungen des Weltsicherheitsrats der Zweidrittel-Mehrheit bedürfen.

3. Die einfache Mehrheit soll in Sonderfällen genügen, wenn entweder vorläufig durch Eil-Entscheidung des Weltgerichtshofs oder durch Zweidrittelmehrheit einer einzuberufenden UNO-Generalversammlung gedeckt.

4. Es soll die einfache Mehrheit der UNO-Generalversammlung genügen, sofern die Entschließung zugleich Zweidrittel der Menschheit vertritt.

5. Die in 3. und 4. genannten Sonderfälle sollen nur von der einfachen Mehrheit des Weltsicherheitsrates beantragt werden können, es sei denn auf Antrag eines Staates, in dessen Souveränität durch die Weltsicherheitsratsentschließung eingegriffen wäre.

6. Die UNO-Generalversammlung wählt den Weltsicherheitsratsvorsitzenden, der keinem Staat der Ständigen Mitglieder angehört.

7. Der Weltsicherheitsratsvorsitzende ist jederzeit und jeder Angelegenheit der unter A) genannten Weltsicherheitsratszuständigkeiten zu einem Sondervotum berechtigt, nicht aber zur Mitentscheidung.

C) Fernere Zukunft:

In späteren Reformschritten hätten sich Privilegien wie "Ständiges Mitglied" und Vetorechte einzelner Staaten zu erübrigen, denn sie sind mit den völkerrechtlichen Gleichheitsansprüchen auf Dauer unvereinbar.

Markus S. Rabanus 2018-02-14


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#4

RE: Reform des Weltsicherheitsrats und Gewaltenteilung

in Friedensforschung.de 12.11.2018 12:44
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

@Bernd W., ja - auch dieser Konflikt zeigt, wie wichtig es wäre, ihn nicht den Streitparteien zu belassen.
Das Prinzip muss lauten (wie in jedem halbwegs vernünftigen Staate): Wenn sich zwei streiten, muss Übergeordnetes entscheiden.
So verlangt es die UNO-Charta, aber die Veto-Mächte missbrauchen viel zu oft ihr Privileg zu ihrer Rivalität.

Dazu waren die Privilegien nicht gedacht - und falls heimlich doch, dann war es zu solchen Zwecken nicht zugestanden.

Und es ließe sich ändern. Viele Möglichkeiten:
- durch Beschränkung des Vetorechts auf Belange des unmittelbaren Staatsgebiets der Vetomächte,
- durch Delegation von Entscheidungen an den IGH, wenn durch Veto die Handlungsfähigkeit leidet,
- durch Delegation von Entscheidungen an den Vollversammlung. wenn durch Veto die Handlungsfähigkeit leidet.
Nichts dergleichen werden die Vetomächte zu reformieren nötig haben, wenn es die übrige Welt nicht fordert.


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#5

RE: Reform des Weltsicherheitsrats und Gewaltenteilung

in Friedensforschung.de 27.12.2018 22:19
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Die Probleme des Weltsicherheitsrates lassen sich nicht dadurch lösen, dass er mehr privilegierte Mitglieder bekommt, sondern vor allem dadurch, dass das Vetorecht nicht mehr für das weltweite Rivalisieren missbraucht werden darf, indem es durch IGH- oder Vollversammlungsentscheidung überwunden werden kann.

Ohnehin kann die UNO nur dann zur Hüterin des Völkerrechts werden, indem ihr schrittweise das Streitkräftemonopol zugestanden wird und die Nationalstaaten auf polizeiliche Erfordernisse abrüsten.

Exakt so war es gedacht und mit dem "Generalstabsausschuss" aus Artikel 47 UN-Charta und der WSR-Resolution Nr. 1 vom 25. Januar 1946 auf den Weg gebracht. Aber verdrängt im Kalten Krieg und auch aus unseren Schulbüchern.

www.pazifistisches-manifest.de


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#6

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 07.02.2019 16:28
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Ischinger billigt mir zu sehr die permanente Verletzung von Völkerrecht durch die rivalisierenden Vetomächte im Weltsicherheitsrat.
Während ich darauf dränge, dass wir die nächsten zwei Jahre laut und deutlich dort dafür plädieren, das Veto nur noch in Fällen für hinnehmbar zu halten, wenn WSR-Entscheidungen die Hoheitsrechte von Vetomächten unmittelbar betreffen, denn dafür war es gedacht.
Und dass in anderen Vetofällen entweder der IGH entscheidet oder die Generalversammlung, aber die WSR-Handlungsfähigkeit darf nicht weiterhin leiden.
Wenn dazu etwas drin steht, dann bitte mitteilen.


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#7

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 07.02.2019 20:01
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Allemal würde es mich freuen, wenn Ischinger nicht bloß eine Ist-Beschreibung der gewiss "unsicheren Zeiten" liefert, sondern auch Forderungen, wie sich mehr Sicherheit herstellen lässt, ohne dass uns das Pulverfass größer wird.

Eines ist jedenfalls aus völkerrechtlicher Sicht seit Inkrafttreten der UNO-Charta vollkommen klar - und zwar entgegen herkömmlicher Praxis: Der Frieden hat nicht auf Abschreckung zu beruhen, sondern


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#8

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 12.02.2019 15:09
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Zur Bedeutung des Völkerrechts:

Ja, das Völkerrecht "existiert"
- als UNO-Charta,
- als Vielzahl von multilateralen und bilateralen Abkommen,
- als Gutachten des IGH und Entscheidungen anderer Gemeinschaftsinstitutionen,
- vor allem als Resolutionen des Weltsicherheitsrats,
- zu machtlos als Resolutionen der Generalversammlung,
- als Völkergewohnheitsrecht unter Berücksichtigung allgemeiner Rechtsgrundsätze.

Und all dieses Völkerrecht "gilt"
- auch dann, wenn es sich welche nicht gelten lassen,
- auch dann, wenn es nicht durchgesetzt wird,
- auch dann, wenn es nicht durchsetzbar ist, weil es dazu an Gewaltenteilung und Durchsetzungsmacht fehlt,
- auch dann, wenn es nur von Starken gegen Schwache durchgesetzt wird und es umgekehrt selten gelingt.

Und sei die Geltung des Völkerrecht darauf beschränkt, dass es bloß als Maßstab dient.

Um es durchsetzbar zu machen, braucht es Reform der Vereinten Nationen, deren Demokratisierung und Gewaltenteilung.

Dass solche Reformen nicht gefordert werden, weil von den Vetomächten und Nationalisten weltweit Widerstand wäre, ist denen grad recht - und grundfalsch fatalistisch.


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#9

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 12.07.2019 22:37
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

@Eli, auch ich übe an der UNO viel Kritik, denn wie ist, versagt sie ja dauernd. Darum auch so viele Reformvorschläge, um sie demokratischer und effizienter zu machen, während andere ihre weitere Schwächung oder gar Abschaffung möchten.


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#10

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 20.09.2019 14:58
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Wolfgang L., in die UNO-Reformdebatte bringen sich unsere diversen Regierungskoalitionen seit Jahrzehnten zu vorrangig bloß mit dem Wunsch ein, in den Kreis der durch Ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat privilegierten Nationen aufgenommen zu werden.

Erfreulich unser Engagement zum IStGH und was wir sonst noch listen können, aber in Sachen der überragend wichtigen Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrats wurde nichts unterstützt, was das Vetorecht auf Entscheidungen zu beschränken hätte, für die es hauptsächlich gedacht war:
Damit der WSR nicht gegen einzelne Vetomächte unmittelbar vorgehen kann.
Also der Schutz voreinander, aber nicht zum Zwecke des Rivalisierens weltweit.

Oben kritisierte ich das US-Dominanzstreben als Hinderungsmoment für das Funktionieren des Weltsicherheitsrats.
Nicht minder weise ich Putins Forderung nach einer "multipolaren Weltordnung" zurück,
denn sie hebt die Rivalität nicht auf und ist als bloßer Reflex der Schwächeren auf das Dominanzstreben des Stärkeren gleichermaßen "imperialistisch".

Die Welt in "Schutz-" oder Einflusssphären aufzuteilen, bringt keine Stabilität, denn würde weiterhin gestritten, wer zu wem gehören so, wie in Syrien, anstatt gemeinsam zu befrieden, wie es den Vetomächten in besonderer Weise völkerrechtlich obliegt.


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#11

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 23.02.2022 02:03
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Bernd, das #Vetorecht war wichtig & richtig, um die damals mächtigsten Staaten an einen Tisch zu holen, anderenfalls wäre es der UNO wie dem Völkerbund ergangen.

Gedacht war das Vetorecht allerdings nur, um die Vetomächte davor zu schützen, dass ihnen der Weltsicherheitsrat an die eigene Kehle springt.

Gedacht war das Vetorecht als Verpflichtung auf Einigung, auf Kompromisse.

Also nicht gedacht war das Vetorecht für das Blockieren des völkerrechtlichen UNO-Gewaltmonopols, denn die Ausübung dieses Gewaltmonopols ist Kernverpflichtung des Weltsicherheitsrats, um die Selbstjustiz in der Staatenwelt zu beenden, wenigstens einzudämmen.

Und nicht gedacht war das Vetorecht für das Rivalisieren im globalen Maßstab, wie es sich im Kalten Krieg wiederbelebte und bis heute fortdauert.

Aber weil es nicht so gedacht war, ist vieler Vetogebrauch nach meinem Völkerrechtsverständnis "völkerrechtswidrig" - entsprechend empört hätte die Völker zu sein - und deshalb Reformbedarf, dass die Wahrnehmung von Vetorechten entweder vom IGH oder der Generalversammlung überprüft und im Einzelfall verworfen werden kann.

Keine Reform, kein Gesetz garantiert das Paradies - und Rechtsbrüche gibt es immer, aber durch Recht und effektive Rechtsorgane könnte vieles besser sein.

Das ist keine naive Rechtsphilosophie, sondern praktische Menschheitserfahrung.

Und nebenbei für meine Freunde des Religiösen:
Selbst in einem eventuellen Paradies ist mit Schurken zu rechnen, denn Sündenvergebung schließt Rückfälligkeit nicht aus 😉


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#12

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 06.03.2022 13:24
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Silke E., ja, aber es nicht nur "absurd", denn das Vetorecht war vor allem dazu gedacht, die Vetomächte vor Entscheidungen der Vereinten Nationen zu schützen, aber nicht zu Zwecken, über andere Staaten zu herrschen.

Insofern ist der Gebrauch des Vetorechts oft missbräuchlich = völkerrechtswidrig. - Und um es klar zu stellen, gab es in UNO-Generalversammlungen viele Initiativen, das Vetorecht genauer definiert zu beschränken.

Unsere Regierungen stimmten entweder dagegen oder enthielten sich, wollten immerzu selbst Aufnahme in den Kreis der privilegierten Staaten erreichen - anstatt die Privilegien einzuschränken.

Die Begründungen stets fadenscheinig = unverzeihliches Versagen aller Parteien.


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#13

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 16.03.2022 21:20
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Zu großes Thema für den späten Tag, aber ich sag' mal, dass der Entzug des Vetorechts falsch wäre, hingegen es Reformen braucht, dass vom #Vetorecht nur noch in Fällen Gebrauch gemacht werden darf, wenn es um Interventionen auf das Territorium einer Vetomacht geht.

Und solche Forderungen gab es schon, scheiterten dann nicht nur an Moskau, sondern auch an den anderen Vetomächten und deren Verbündeten einschließlich Deutschlands, um es der globalen Selbstjustiz weiterhin leicht zu machen.

Viel zu wenige Menschen interessieren sich dafür - und die meisten schimpfen nur dann übers Vetorecht, wenn es ihnen von der falschen Seite kommt.

So schaut es aus - aus Perspektive nicht nur von Friedensforschung (.de)


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#14

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 18.03.2022 22:01
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

Zumindest das Vetorecht hätte modifiziert werden können. So vieles war und wird vorgeschlagen, z.B.

>> das Veto nur dann zulässig, wenn sich eine Resolution gegen Hoheitsrechte einer Vetomacht richtet,

>> oder dass es drei Vetos der fünf Vetomächte braucht, um alle 12 anderen Stimmen zu blockieren,

>> oder dass der IGH ein Veto prüfen, bejahen oder kassieren kann, wenn es die Mehrheit im WSR verlangt,

>> oder dass desgleichen die UNO-Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit kann.

usw. usf., aber nichts dergleichen kam unseren vielen Regierungen jemals in den Sinn, den Vereinten Nationen vorzuschlagen.

Stattdessen Gejammere von Krieg zu Krieg >>Wir sind die Guten.


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#15

RE: UNO-Reformen (Notizen)

in Friedensforschung.de 18.03.2022 23:36
von Markus Rabanus • 10.121 Beiträge

es sind durchdachte Konzepte - nur auch hierzulande in den Denktraditionen Kalter Krieger einerseits und Kuschelpazifisten andererseits nicht vorkommend - und den vielen, die dazwischen hin und her eiern, denen alles & immer wieder "Dilemma" ist, anstatt ausgearbeitete Lösungsansätze zu unterstützen.

So ist auch zu deinem Einwand das glatte Gegenteil:

Weil es vollkommen unwahrscheinlich ist, dass der mit 15 Mitliedern aus vielen Kontinenten einem Krieg zwischen NAtO, Moskau oder Peking zustimmen würde.
Aus einem regionalem Konflikt ein globales Desaster zu machen, fällt dann eher denjenigen ein, die dafür im WSR niemals eine Mehrheit bekämen & sich ohnehin über Vetos hinwegsetzen.

Mit reformierten Vetorecht würde eine WSR-Resolution lauten:
1. Putins Truppen müssen raus aus der Ukraine,
2. Russland schuldet Reparationen, Pensionen für Verletzte und Hinterbliebene,
3. Alle Staaten sollen sich an gemeinsamen Sanktionen gegen Russland beteiligen,
die a) der Durchsetzung von 1. & 2. dienen,
b) der Bestrafung dienen, denn Rechtsbruch soll vergolten sein.

Russland könnte bloß mit "Nein" stimmen, aber kein Veto einlegen. China kann sich "enthalten", ...,
- und wer sich nicht geltend lässt, überstimmt worden zu sein, bricht das Völkerrecht.

So wäre es richtig & das Mindeste. Und echter Pazifismus fordert viel mehr - bis hin zum UNO-Streitkräftemonopol.

Aber nichts davon findet sich in den Forderungen von Regierungen, Opposition oder bei Polenz.

Die reden von "Zeitenwende" - garantiert nicht zum ersten Mal - und machen so weiter, wie schon immer - nur jetzt sitzen wir tiefer im Mist, als es für uns in Afghanistan war.


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