#1

Verallgemeinerungen, Kollektivverantwortung, Kollektivschuld usw.

in Sonstiges 15.05.2017 13:12
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

Allgemein wettere auch ich gegen Verallgemeinerungen - und es muss vielleicht erst jemand anderes tun, dass ich Verallgemeinerungen verteidige  

Möchte man solchen Diskurs versachlichen, so gilt:
Was (an Pauschalisierungen) missfallen oder gefallen darf, die Gesamtheit geäußerter Personen- und Gesellschaftskritik, alle Moralvorstellungen sind mit Freiheitsrechten verbunden und finden in Strafgesetzen Grenzen. Und das darf uns Richtschnur sein, anderenfalls hätten wir Gesetze zu ändern.

Ende des Beitrags   & nachstehend bloß Ausflug:

Hinsichtlich Verallgemeinerungen fallen auf Anhieb Fallgestaltungen, mindestens Fallbeispiele ein:

"Die Menschheit zerstört die Natur." = richtig z.B. aus Perspektive des Rebhuhns, obgleich es sogar massenhaft Menschen gibt, die bspw. gegen Glyphosat und andere "Unkrautvernichtung" protestieren.

Mitunter wird die Großanwendung unausgereifter Erkenntnis mit etwaiger Irreversibilität zum Problem, z.B. Atomenergie, Gen-Manipulation, Fracking, ...

Politischer Effekt pauschaler Kritik = Die Versager sollen sich nicht damit rausreden, dass es Gegenstimmen gab, die geflissentlich überhört wurden.

Persönlicher Effekt pauschaler Kritik = Ich fühle mich vom Vorwurf des Rebhuhns weniger adressiert, bin folglich nicht beleidigt, sondern sehe mich durch die Kritik seitens des Rebhuhns eher bestätigt:
"Wir dürfen die Artenvielfalt nicht gefährden, müssen Einbußen bei Ernten etc. anders kompensieren. Wege gibt es: Lebensmittelabfallgesetz, weniger Fleischkonsum usw."

Ähnlich in menschheitsinternen und gesellschaftsinternen Konfliktsituationen am Beispiel der Haftung Vertretener für ihre Organe:

- So gibt es bspw. im Völkerrecht häufig keine praktikable Alternative, siehe Sanktionspolitik, Reparationen etc.

- Desgleichen Mitbestrafung "ahnungsloser/unschuldiger" Aktionären bei Geldstrafen gegen Aktiengesellschaften.

- Desgleichen Haftung des Steuerzahlers für Fehlkalkulationen ihrer Vertreter in Legislative, Exekutive, wie z.B. das "Investorenschutzabkommen" Vattenfall Schadensersatzklagen ermöglicht. U.v.m.

"Allgemeinhaftung" ist also keine Ausnahme, sondern oft gesetzliche Regel - und oft einzig praktikable Konstruktion aus einer gesamtgesellschaftlicher (Mit-)Verantwortung.

Also eine Art "Kollektivschuld", wenn eine Gesellschaft hinsichtlich solcher Gesamtheitsverantwortung versagt - und alle Gesellschaftsmitglieder haften.

Dass andererseits eine Kollektivschuld hinsichtlich schwerster Menschheitsverbrechen abgelehnt wird, rechtfertigt sich zwar daraus,

- dass Opfer und Täter solcher Verbrechen nicht vermengt werden sollen, wie es zumeist dem Täteranliegen entspricht, sich in Kollektiven mit Unschuldigen zu verschanzen,

- desweiteren aus Gründen der Generationengerechtigkeit,

- vor allem, dass sich die individuelle Komponente der Schuld nicht durch Kollektivschuld-Konstruktionen in Luft auflösen soll.

Die Ambivalenz von Kollektivschuld/Kollektivhaftung scheint also dauerhaftes Dilemma.

Daraus den Schluss einer "kollektiven Unschuldsvermutung" i.S.v. in dubio pro reo abzuleiten, scheint nicht praktikabel, denn Vertreter/Politiker könnten quasi als Strohmänner agieren ("Wir probieren es mal mit einem Starken Mann."), der möglicherweise hochbezahlt und vom Großteil des Volkes verehrt, wenngleich im Justizfall arg haftend.

In Betracht käme noch Beweislastumkehr, wie sie von einiger Rechtsmaterie vorgesehen ist, aber problematisch, zumal demokratische Wahlen geheim stattfinden.

Schlussfolgerung:

Insoweit etwas für kollektive Verantwortung spricht, kann auch pauschalisierende Kritik legitim sein.
Verallgemeinernde Politik- bzw. Politiker- und/oder Medienschelte erscheint einerseits gleichermaßen legitim wie illegitim, ein Dilemma, ist andererseits immerhin justiziabel,
- falls volksverhetzend mit m.E. bewährter Rechtsprechung,
- falls falsche Tatsachenbehauptung usw.


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