Zum Streit um Moskaus Ausweisung dreier Diplomaten folgendes:
Das russische Außenministerium begründet die Ausweisung damit, dass sich die Ausgewiesenen an Protesten gegen die Nawalny-Verhaftung beteiligt hätten. - Worin sich die "Beteiligung" äußerte, wurde nicht erläutert, denn immerhin könnte es auch bloße Beobachtung gewesen sein.
Leider ging auch die Bundeskanzlerin in ihrer Verurteilung der Ausweisung auf solche Frage nicht ein, aber es ist völkerrechtlich von Belang, denn Bürgerrechte (z.B. Demonstrationsfreiheit) stehen in vielen Staaten, so auch in Deutschland, nur Staatsangehörigen zu, sondern ist von politischer Kulanz abhängig.
Kulanz wäre schön, aber eher selten zwischen Zerstrittenen. - Darum halte ich die "Verurteilung" für falsch und hätte es mit "Bedauern" genügen lassen.
Kurzum: #Völkerrecht - Die Ausweisung von Diplomaten lässt sich "begrüßen" oder "bedauern" und kontern, aber nicht "verurteilen".
Wer das Chaos nicht vergrößern will, muss auf Ordnungsprinzipien setzen - also auf das Völkerrecht, wie es heute gilt - und noch viel verbessert werden kann.