#46

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 25.10.2021 22:45
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

Georg, jenau das erwarte auch ich statt der oft ritualisierten "Empörung".

An gesetzlicher Reform wäre mir obendrein gelegen,
1. dass politische Verleumdungen und Hetzereien nicht bloß Antragsdelikte sein sollten, sondern Offizialdelikte sein müssten, allenfalls mit Widerspruchsrecht seitens der Verleumdeten.

2. Dass niederschwellig mit Bußgeldern gearbeitet würde, es sei denn a) notorische Wiederholungstäter, b) Widerspruch.
Das würde rascher gehen & disziplinieren, die Justiz entlasten.


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zuletzt bearbeitet 25.10.2021 22:46 | nach oben springen

#47

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 03.02.2022 12:54
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

Dieter Klitzsch, nach Wirren in unteren Instanzen hat das BVerfG (endlich) in sehr klarer Weise die Grenze zwischen Kritik und unzulässiger Herabsetzung gezogen.

Mal in meinen Worten gesagt & eigentlich leicht:

Zulässig ist, solange sich jemand in Schimpf (!) wie in sonstiger Kritik wenigstens tendenziell der Sachlichkeit/Wahrheitlichkeit und Wahrung der Menschenwürde verpflichtet zeigt.

Was unter Sachlichkeit & Wahrheitlichkeit zu verstehen ist, davon hat auch der Dümmste noch Vorstellung.

Schwerer tun sich viele mit der Wahrung der Menschenwürde, wenn einerseits jeder weiß, dass sie "unantastbar" gehört, andererseits die Menschenwürde von vielen Leuten mit Ehre verwechselt wird, die sehr wohl bestritten werden darf, wenn sich jemand unehrenhaft zeigt.

Drum kam gegen mich nicht zur Anklage, wenn ich einen Meuthen einen "Volksverhetzer" wegen benannter Hetze nannte, aber er tat mir zu streiten nicht den Gefallen, als ich ihn in seiner Timeline zur Strafanzeige gegen mich Gelegenheit bot, anstatt dass ich ihn wegen Volksverhetzung anzeigte, denn zu wahrscheinlich, dass unsere Staatsanwaltschaften der Auffassung sind, sie hätten Wichtigeres zu tun.

Desgleichen, wenn ich Meuthen einen "neurechten Hetzer" geschimpft hätte & bekäme auch dann recht, wenn ein Gericht meinen Begründungen nicht folgt & ihn für einen braven Demokraten hielte, denn die Meinungsfreiheit ist hierzulande nicht davon abhängig, dass ein Gericht meine Meinung teilt.


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#48

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 08.12.2022 22:56
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

Zur Razzia bei "Reichsbürgern"

Ralf Schuler verkennt die Rechtslage oder täuscht bewusst die Öffentlichkeit, denn für die Strafbarkeit genügt schon die Vereinigung zu inkriminierten Zwecken.

Also einfach mal lesen, was in unserem § 129 a StGB steht:

"(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. .... ..... .....
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."

Auch der Rest ist lesenswert, z.B. Rädelsführer betreffend und m.E. im NSU-Prozess zu kurz gekommen >> die Strafbarkeit von Unterstützern, also Nichtmitgliedern.


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zuletzt bearbeitet 08.12.2022 22:58 | nach oben springen

#49

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 08.12.2022 23:38
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

Die NZZ mal wieder auf Trump-Kurs, dass es mit Möchtegern-Umstürzlern so schlimm doch gar nicht sei.
Da möchte der Autorin sagen: "Das glaube ich Ihnen, dass Sie von Reexen nichts zu befürchten haben, aber andere stehen denen im Fadenkreuz."
Und dann diese ewigen Flachgeistereien, für die sich nur Kriminelle & Bekloppte begeistern, dass es keine "100-prozentige Sicherheit" geben könne.
Wozu diesen Mist verbreiten? Das ist doch wirklich nicht unser Niveau.


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#50

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 09.12.2022 02:29
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

ich gebe zu bedenken >> so mag nur "witzeln", wer den Reexen nicht auf Abschusslisten steht


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#51

RE: Strafrechtlicher Umgang mit Strolchen

in Antifaschismus.de 11.12.2022 23:22
von Markus Rabanus • 10.094 Beiträge

@Dieter, da liegst du voll daneben - und wirklich gut, wenn auch du die Ermittlungsergebnisse "abwartest" und nicht vorab verharmlost mit Mutmaßungen, es seien "augenscheinliche Spinner".

Dass "Spinner" nicht per se ungefährlich sind, hängt vor allem mal davon ab, was sie spinnen.

Und ich wurde schon vor Jahrzehnten aus solchen Kreisen bedroht. So fand man mich mit Adresse auf deren Feindlisten inkl. Fotos meiner Kinder und Fadenkreuz drüber mit der Aufforderung zu "phantasievollen Aktionen" gegen mich.

Die Staatsanwaltschaft Berlin verweigerte Ermittlungen, denn "phantasievoll" sei nicht bestimmt genug & auch das Fadenkreuz nicht.

Immerhin ließ man uns nicht ganz im Stich, denn andere Ermittlungs- und Strafverfahren kamen in Gang, auch Verurteilungen - und nach "Hinweisen" wurde mein Personal im Erkennen von Briefbomben geschult.

Alles nicht schön. - Und in den Verfahren waren es immer "augenscheinliche Spinner" - mit jeder Menge Straftaten in den Akten.

Dass sich Politiker und Medien über die kruden Geschichtsklitterungen & Auftritte von "Reichsbürgern" jahrzehntelang amüsierten, durfte zwar sein, denn idiotisch allemal, aber es trug halt auch dazu bei, dass viele die Gefährlichkeit dieser Szene unterschätzen.

Und was denkst du dir bei deiner Schlussbemerkung?

Also >> wenn undichte Stellen die Razzien vorab durchsickern ließen, dann wäre das doch besorgnisbegründend & wundert mich leider überhaupt nicht, denn auch bei den von mir in Gang gebrachten Ermittlungsverfahren traf ich auf einzelne Beamte, die sich sehr seltsam verhielten.

Auch das ist nicht gut. - Gut allenfalls, solange es nur wenige trifft, aber nicht gut, wenn dann viele glauben, es sei kein Problem.


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