Art. 21 Abs.2 GG lautet:
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Die verfassungswidrigen Ziele werden nicht nur hinter geschlossenen Türen debattiert, wie jüngst recherchiert wurde, sondern finden sich genügend in der völkisch-nationalistischen Prahlerei & Hetze auf AfD-Kundgebungen.
Insofern beantworte ich obige Parteiverbotsfrage klar mit "Ja", #aber dem Extremismus beizukommen, kann nicht gelingen, wenn sich die demokratischen Kräfte derart krude gegenseitig bekämpfen, wie sie es immer wieder vollends verrückt tun, nur heute mit dem gewichtigen Unterschied, dass es viel größere Wohlstandsverlustängste in der Bevölkerung als in früheren Jahrzehnten gibt.