Sollte sich Boltons Drohung gegen Unternehmen anderer Staaten richten, so wäre sie völkerrechtswidrig, denn die USA dürfen zwar die eigenen Geschäftskontakte abbrechen, nicht jedoch die Geschäftskontakte von Firmen anderer Staaten.
Für das Völkerrecht gilt diesbezüglich wie im Privatrecht: Ich bin frei darin, mit wem ich Geschäfte mache, aber ich darf niemanden darüber hinaus schaden, ansonsten Schadensersatzpflicht.
Leider fehlt es dem Völkerrecht an Autorität, weil kein realisiertes UNO-Gewaltmonopol dahinter. So macht jeder, wat er will.
Aber das ist kein Grund zum Abgesang auf das Völkerrecht, denn es ist immerhin Maßstab, was rechtens und rechtswidrig ist.
Das hätte unsere Bundesregierung anzumahnen, aber sorgt sich so sehr um unsere Exportabhängigkeit und "Strafzölle", dass sie in solchen Belangen quasi korrumpiert ist. - Bedauerlich.
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det is' mir vage schon noch bewusst, abba man kannsja trotzdem sagen, dass es nicht bei jedem gut ankommt ;-) und auch Bomben nicht immer nur Dankbarkeit erzeugen